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§ 531.214 Setting pay upon promotion.

(a) General. Eine Behörde muss den zu zahlenden Satz des Grundgehalts eines Angestellten bei einer Beförderung gemäß den Regeln in diesem Abschnitt und in Übereinstimmung mit 5 U.S.C. 5334(b) festlegen. Die Beförderungsregel in 5 U.S.C. 5334(b) und die Durchführungsbestimmungen in diesem Abschnitt gelten nur für GS-Angestellte, die von einer GS-Klasse in eine höhere GS-Klasse befördert werden. In Übereinstimmung mit § 531.206 muss jede allgemeine Gehaltsanpassung, die am selben Tag wie eine Beförderungsmaßnahme in Kraft tritt, vor der Anwendung der Regeln in diesem Abschnitt bearbeitet werden.

(b) Geographische Umwandlung. Wenn der offizielle Arbeitsort eines Angestellten an einen neuen Ort verlegt wird, an dem andere Gehaltsschemata gelten, muss die Agentur den Angestellten in das/die anwendbare(n) Gehaltsschema(s) und den/die Satz/Sätze des Grundgehalts für den neuen offiziellen Arbeitsort umwandeln, basierend auf der Position des Angestellten vor der Beförderung, wie in § 531.205 vorgesehen, bevor eine gleichzeitige Beförderungsmaßnahme bearbeitet wird.

(c) Gleichzeitige Erhöhung innerhalb der Besoldungsgruppe. Wenn ein Angestellter Anspruch auf eine Erhöhung innerhalb der Besoldungsgruppe oder eine Qualitätsstufenerhöhung hat, die gleichzeitig mit einer Beförderung wirksam wird, muss die Agentur diese Erhöhung vor der Bearbeitung der Beförderungsaktion bearbeiten.

(d) Beförderungsregel –

(1) Allgemein. Eine Agentur muss den zu zahlenden Grundlohnsatz eines Angestellten bei einer Beförderung nach der Standardmethode in Absatz (d)(3) dieses Abschnitts oder der alternativen Methode in Absatz (d)(4) dieses Abschnitts bestimmen, vorbehaltlich der Sonderregel in Absatz (d)(5) dieses Abschnitts für Angestellte, die vor der Beförderung einen einbehaltenen Satz erhalten. Die Entscheidung, ob die alternative Methode anstelle der Standardmethode angewendet wird, hängt von den Gehaltsplänen ab, die für einen Angestellten vor und nach der Beförderung gelten, wie in Absatz (d)(2) dieses Abschnitts vorgesehen. In diesem Absatz (d) bedeuten Verweise auf den Satz oder die Spanne eines Angestellten „vor der Beförderung“ den Satz oder die Spanne vor der Beförderung, aber nach einer geographischen Umrechnung gemäß Absatz (b) dieses Abschnitts.

(2) Bestimmung der anwendbaren Methode. Für die Bestimmung der anzuwendenden Beförderungsmethode gelten folgende Regeln:

(i) Die Standardmethode ist ausschließlich anzuwenden, wenn für den Arbeitnehmer vor und nach der Beförderung die gleichen Lohn- und Gehaltstabellen gelten. Zum Beispiel kann ein Angestellter vor und nach der Beförderung unter den allgemeinen Tarif und den gleichen örtlichen Tarif fallen.

(ii) Wenden Sie die alternative Methode an, wenn der Angestellte vor und nach der Beförderung unter verschiedene Tarife fällt und wenn die alternative Methode bei der Beförderung zu einem höheren zu zahlenden Satz führt als die Standardmethode. Zum Beispiel kann ein Angestellter nach der Beförderung unter einen speziellen Tarifplan fallen, der vor der Beförderung nicht für ihn galt, und die alternative Methode führt zu einem höheren Satz.

(iii) Anwendung der Standardmethode unter allen anderen Umständen, mit der Ausnahme, dass eine Agentur nach ihrem alleinigen und ausschließlichen Ermessen die alternative Methode für einen Angestellten anwenden kann, der vor und nach der Beförderung unter verschiedene Lohn- und Gehaltstabellen fällt, auch wenn die Methode zu einem niedrigeren zu zahlenden Satz als die Standardmethode führt, aber nur unter den folgenden Bedingungen:

(A) Die Agentur stellt fest, dass es unangemessen wäre, die Standardmethode anzuwenden, weil die höhere Vergütung für die Position vor der Beförderung nicht in ausreichendem Verhältnis zu den Kenntnissen und Fähigkeiten steht, die für die Position nach der Beförderung erforderlich sind; und

(B) die Agentur informiert den Angestellten über die Entscheidung, die alternative Methode anzuwenden, bevor die Beförderung wirksam wird.

(3) Standardmethode.

(i) Die Standardmethode zur Anwendung der Beförderungsregel ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Beförderungsregel – Standardmethode

Schritt A

Wenn zutreffend, wenden Sie die geographische Umrechnungsregel in § 531.205 an, um den/die Grundlohnsatz(e) und den/die Grundlohnbereich(e) des Arbeitnehmers auf der Grundlage der aktenkundigen Position des Arbeitnehmers vor der Beförderung und des neuen offiziellen Arbeitsplatzes zu bestimmen, wie in Absatz (b) dieses Abschnitts gefordert. Gegebenenfalls ist auch eine gleichzeitige Erhöhung innerhalb der Besoldungsgruppe oder eine Erhöhung der Qualitätsstufe gemäß Absatz (c) dieses Abschnitts anzugeben. Der sich daraus ergebende Grundlohnsatz bzw. die sich daraus ergebenden Grundlohnsätze wird bzw. werden bei der Anwendung der Stufen B und C als der bzw. die unmittelbar vor der Beförderung geltende(n) Grundlohnsatz bzw. Grundlohnsätze verwendet.

Stufe B

Ermitteln Sie den bestehenden GS-Satz (oder LEO-Sondergrundsatz) des Angestellten in der Besoldungsgruppe vor der Beförderung und erhöhen Sie diesen Satz um zwei GS-interne Erhöhungen für diese Besoldungsgruppe.

Schritt C

Bestimmen Sie den zu zahlenden (höchsten) Grundlohnsatz für die in Schritt B ermittelte Dienstaltersstufe oder den in Schritt B ermittelten Satz, indem Sie alle für die betreffende Besoldungsgruppe geltenden Ortszuschläge oder Sonderzuschläge anwenden, und zwar auf der Grundlage der aktenkundigen Stellung des Angestellten vor der Beförderung und des offiziellen Arbeitsplatzes nach der Beförderung. (Liegt der in Schritt B ermittelte Satz über dem Höchstsatz der Spanne, so ist derselbe Ortszuschlag oder Sonderzuschlag zu verwenden, der für Sätze innerhalb der Spanne gilt.)

Schritt D

Ermitteln Sie die höchste anwendbare Satzspanne für die aktenkundige Stellung des Angestellten nach der Beförderung und suchen Sie den niedrigsten Stufensatz in dieser Spanne, der dem in Schritt C ermittelten Satz entspricht oder ihn übersteigt. (Übersteigt der in Schritt C ermittelte Satz den Höchstsatz der in diesem Schritt ermittelten Satzspanne, so ist der zu zahlende Satz des Angestellten dieser Höchstsatz oder, wenn der bisherige Satz des Angestellten höher ist als dieser Höchstsatz, ein einbehaltener Satz gemäß 5 CFR Teil 536, der diesem bisherigen Satz entspricht.)

(ii) Beispiel für die Standardmethode: Ein Angestellter der GS-11, Stufe 5, in Los Angeles wird auf eine GS-12-Stelle in Kansas City befördert. In Kansas City würde für die GS-11-Stelle des Angestellten ein spezieller Tarif gelten, aber für die GS-12-Stelle gilt kein spezieller Tarifbereich, sondern nur ein örtlicher Tarifbereich. Somit gelten für den Angestellten in Kansas City vor und nach der Beförderung unterschiedliche Gehaltstabellen. Die Agentur stellt fest, dass die Standardmethode zu einem höheren Satz führt als die alternative Methode, da der Angestellte vor der Beförderung unter einen speziellen Tarifplan fällt, aber nicht nach der Beförderung. Die Agentur stellt auch fest, dass sie sich nicht auf die Ausnahmebestimmung unter Paragraph (d)(2)(iii) berufen wird. Die Agentur wendet die Standardmethode wie folgt an:

Stufe A

Wenden Sie die geografische Umrechnungsregel an, um die Grundlohnsätze für die GS-11, Stufe 5, Position in Kansas City zu bestimmen. Die für den Angestellten in Kansas City geltenden Tarife sind der allgemeine Tarif, der in Kansas City geltende örtliche Tarif und der für die Stelle des Angestellten in Kansas City geltende Sondertarif.

Schritt B

Unter Verwendung des zugrunde liegenden allgemeinen Tarifs wird der Tarif der GS-11, Dienstaltersstufe 5, um zwei Erhöhungen innerhalb der Besoldungsgruppe erhöht, was den Tarif der GS-11, Dienstaltersstufe 7, ergibt.

Schritt C

Der zu zahlende (höchste) Satz des Grundgehalts für GS-11, Dienstaltersstufe 7, ist der entsprechende Sondersatz für GS-11, Dienstaltersstufe 7, der für die GS-11-Stelle in Kansas City gelten würde.

Schritt D

Der höchste anwendbare Satzbereich für die GS-12-Stelle nach der Beförderung ist der GS-12-Ortssatzbereich gemäß dem Ortssatzplan von Kansas City. Ermitteln Sie den niedrigsten Stufensatz in diesem Bereich, der dem Sondersatz für GS-11, Stufe 7, aus Stufe C entspricht oder diesen übersteigt. Dieser Stufensatz ist der nach der Beförderung zu zahlende Satz des Grundgehalts.

(4) Alternative Methode.

(i) Die alternative Methode zur Anwendung der Beförderungsregel, die die Verwendung der vor der Beförderung geltenden Gehaltsschemata und die anschließende Umwandlung der Bezüge in ein anderes, nach der Beförderung geltendes Schema beinhaltet, ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Beförderungsregel – alternative Methode

Schritte A, B, C

Gleiche Methode wie die Standardmethode in Absatz (d)(3) dieses Abschnitts.

Schritt D

Bestimmen Sie den höchsten anwendbaren Tarifbereich für die Besoldungsgruppe des Angestellten nach der Beförderung, basierend auf der Berücksichtigung eines Gehaltsschemas, das für die aktenkundige Position des Angestellten vor der Beförderung (nach einer geografischen Umwandlung) galt. (Berücksichtigen Sie keine Gehaltstabellen, die nur für die neue Planstelle des Mitarbeiters nach der Beförderung gelten. Gilt beispielsweise ein bestimmter Sondertarif nur für die neue Planstelle des Angestellten nach der Beförderung, so lassen Sie diesen Tarif bei der Anwendung dieser Stufe außer Acht). (Wenn der in Schritt C ermittelte Satz den Höchstsatz des in diesem Schritt ermittelten Satzbereichs übersteigt, ist der zu zahlende Satz des Angestellten dieser Höchstsatz oder, wenn der bisherige Satz des Angestellten höher als dieser Höchstsatz ist, ein einbehaltener Satz gemäß 5 CFR Teil 536, der diesem bisherigen Satz entspricht.)

Schritt E

Der in Schritt D ermittelte niedrigste Stufensatz wird in einen entsprechenden Stufensatz (dieselbe Stufe) in der höchsten anwendbaren Stufensatzspanne für den neuen Dienstposten des Angestellten nach der Beförderung umgewandelt. Dies ist der alternativ zu zahlende Satz des Grundgehalts des Angestellten nach der Beförderung. (Wenn der unter Schritt D ermittelte Satz ein einbehaltener Satz war, ist der alternative zu zahlende Satz des Grundgehalts gemäß Absatz (d)(4)(ii) dieses Abschnitts zu bestimmen.)

Schritt F

Wenn der in Schritt E ermittelte alternative zu zahlende Satz den zu zahlenden Satz übersteigt, der sich aus der Standardmethode in Absatz (d)(3) dieses Abschnitts ergibt, hat der Angestellte bei der Beförderung Anspruch auf den alternativen Satz. Andernfalls hat der Angestellte Anspruch auf den sich aus der Standardmethode ergebenden zu zahlenden Satz, mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz (d)(2)(iii) dieses Abschnitts.

(ii) Bei der Anwendung von Schritt E der Tabelle in Absatz (d)(4)(i) dieses Abschnitts ist, wenn der nach Schritt D abgeleitete Satz ein beibehaltener Satz war, der beibehaltene Satz mit dem höchsten anwendbaren Satzbereich zu vergleichen, der in Schritt E angegeben ist. Liegt der beibehaltene Satz unter dem Höchstsatz des Tarifbereichs, ist der bei der Beförderung zu zahlende Ersatzsatz des Angestellten der Höchstsatz des Bereichs (Schritt 10).

(iii) Beispiel für eine alternative Methode: Ein Angestellter der Besoldungsgruppe GS-7, Dienstaltersstufe 7, in Atlanta wird auf eine GS-9-Stelle in Washington, DC, befördert. Die Beförderung ist nicht nur mit einem Wechsel der Besoldungsgruppe, sondern auch mit einem Wechsel der Berufsreihe des Angestellten verbunden. In Washington, D.C., würde für eine GS-7- oder GS-9-Stelle in der alten Berufsserie kein spezieller Tarifplan gelten, für die GS-9-Stelle in der neuen Berufsserie jedoch schon. Somit gelten vor und nach der Beförderung unterschiedliche Gehaltsschemata, und die alternative Methode würde zu einem höheren Satz führen als die Standardmethode. Wie in Absatz (d)(2)(ii) dieses Abschnitts vorgesehen, muss die Agentur die alternative Methode anwenden und das Ergebnis mit dem Ergebnis vergleichen, das sich aus der Standardmethode ergibt, und zwar wie folgt:

Schritt A

Wenden Sie die geografische Umrechnungsregel in § 531.205 an, um die Grundgehaltssätze für die GS-7-Position, Dienstaltersstufe 7, in Washington, DC, zu ermitteln. Ausgehend von der GS-7-Stelle vor der Beförderung (einschließlich der alten Berufsserie) wären die für den Angestellten in Washington, DC, geltenden Gehaltsschemata das allgemeine Schema und das in Washington, DC, geltende örtliche Tarifschema.

Schritt B

Unter Verwendung des zugrundeliegenden allgemeinen Schemas wird der GS-7-Satz der Stufe 7 um zwei Erhöhungen innerhalb der Besoldungsgruppe erhöht, was den GS-7-Satz der Stufe 9 ergibt.

Stufe C

Der zu zahlende (höchste) Grundlohnsatz für GS-7, Stufe 9, ist der entsprechende GS-7, Stufe 9, Ortssatz in Washington, DC.

Stufe D

Wenn der Angestellte auf eine GS-9-Stelle in der alten Berufsserie befördert würde, wäre der höchste anwendbare Tarifbereich für diese GS-9-Stelle nach der Beförderung der GS-9-Ortssatzbereich in Washington, DC. Der Ortssatz der GS-9, Dienstaltersstufe 3, ist der niedrigste Stufensatz in diesem Bereich, der dem Ortssatz der GS-7, Dienstaltersstufe 9, aus der Stufe C entspricht oder diesen übersteigt.

Stufe E

Der Ortssatz der GS-9, Dienstaltersstufe 3, ist in den höheren Sondersatz der GS-9, Dienstaltersstufe 3, umzuwandeln, der für die Stelle des Angestellten nach der Beförderung (einschließlich der neuen Berufsreihe) gilt. Dieser Sondersatz der GS-9, Dienstaltersstufe 3, ist der nach der Beförderung zu zahlende Grundlohnsatz.

Schritt F

Angenommen, die Standardmethode hätte den Ortssatz der GS-7, Dienstaltersstufe 9, direkt mit dem höheren Bereich der Sondersätze der GS-9 verglichen und einen Satz der GS-9, Dienstaltersstufe 1, ergeben. Da der nach der alternativen Methode ermittelte Satz (GS-9, Dienstaltersstufe 3) höher ist als der nach der Standardmethode ermittelte Satz, wird das Ergebnis der alternativen Methode verwendet.

(5) Wenn der Arbeitnehmer vor der Beförderung einen einbehaltenen Satz erhielt.

(i) Wenn der bisherige zu zahlende Grundlohnsatz eines Angestellten vor der Beförderung ein beibehaltener Satz ist, sind die anwendbaren Beförderungsmethoden in den Absätzen (d)(3) oder (d)(4) dieses Abschnitts anzuwenden, als ob der Angestellte vor der Beförderung den Höchstsatz seiner Besoldungsgruppe erhalten hätte.

(ii) Ist der nach Absatz (d)(5)(i) dieses Abschnitts ermittelte zu zahlende Grundlohnsatz nach der Beförderung höher als der bisherige einbehaltene Satz des Angestellten, so hat der Angestellte Anspruch auf diesen zu zahlenden Satz.

(iii) Ist der bisherige einbehaltene Satz höher als der nach Absatz (d)(5)(i) dieses Abschnitts ermittelte Satz, so muss der einbehaltene Satz mit der höchsten anwendbaren Satzspanne für die Position nach der Beförderung verglichen werden, wie in 5 CFR 536.304 vorgesehen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den niedrigsten Stufensatz in der Spanne, der dem einbehaltenen Satz entspricht oder diesen übersteigt, oder, wenn der einbehaltene Satz den Höchstsatz der Spanne übersteigt, auf den einbehaltenen Satz.

(6) Wenn der Arbeitnehmer von GS-1 oder GS-2 befördert wird. Bei der Anwendung der Beförderungsregel auf einen Angestellten, der aus der Dienstaltersstufe 9 oder 10 der Besoldungsgruppe GS-1 oder GS-2 befördert wird, wird der Wert von zwei gruppeninternen Erhöhungen durch Verdoppelung der gruppeninternen Erhöhung zwischen Dienstaltersstufe 9 und 10 für die entsprechende Besoldungsgruppe bestimmt.

(e) Vorübergehende Beförderungen. Das Gehalt eines Angestellten, der eine zeitweilige Beförderung erhält, wird auf derselben Grundlage wie bei einer dauerhaften Beförderung festgelegt. Nach Ablauf oder Beendigung der befristeten Beförderung wird das Entgelt wie in § 531.215(c) vorgesehen festgelegt. Wird eine befristete Beförderung unmittelbar nach dem Ende der befristeten Beförderung in eine unbefristete Beförderung umgewandelt, darf die Agentur den Angestellten nicht in die niedrigere Besoldungsgruppe zurückstufen; stattdessen muss die Agentur die vorübergehende Beförderung des Angestellten in eine dauerhafte Beförderung ohne Gehaltsänderung umwandeln.

(f) Korrekturen von Degradierungen. Die Beförderungsregel in diesem Abschnitt darf nicht zur Korrektur einer irrtümlichen Degradierung verwendet werden. (Siehe § 531.215(e).)

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