Wisconsin Alzheimer’s Family & Caregiver Support Program (AFCSP)

Seite überarbeitet / aktualisiert – 06. August 2010

Programmbeschreibung

Das Wisconsin Alzheimer’s Family and Caregiver Support Program, auch AFCSP genannt, bietet Unterstützung für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen im ganzen Bundesstaat, die ein Familienmitglied haben, das an Alzheimer, Demenz oder einer anderen verwandten Gedächtnisstörung leidet. Das Programm richtet sich sowohl an Demenzkranke als auch an die pflegenden Familienmitglieder. Pflegende Angehörige erhalten durch Kurzzeitpflegeprogramme und Tagespflege für Erwachsene eine Auszeit von ihren Pflegeaufgaben, während Demenzkranke das Maß an Pflege und Unterstützung erhalten, das sie benötigen, um sicher zu Hause bleiben zu können.

In bestimmten Bezirken und Stammesgebieten können Verbraucher Kurzzeitpflegeleistungen in Anspruch nehmen. Freunde und Familienangehörige, mit Ausnahme der Hauptpflegeperson, können unter Umständen einen geringeren, nicht-professionellen Zuschuss für die Pflege erhalten. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Ort im Bundesstaat. Die Gebiete in Wisconsin, in denen eine Betreuung durch den Verbraucher nicht möglich ist, schließen nur Verträge mit zugelassenen Agenturen für häusliche Pflege ab.

Das Wisconsin Alzheimer’s Family and Caregiver Support Program steht unter der Leitung des Wisconsin Bureau of Aging and Disability Resources und wird auf lokaler Ebene vom Office of Aging der einzelnen Bezirke verwaltet. Anders als bei einem Medicaid-Programm müssen die Betroffenen nicht fast ihre gesamten persönlichen Ersparnisse aufbrauchen, bevor sie Leistungen erhalten.

Tipp für Pflegende – Personen mit Demenzerkrankungen im fortgeschrittenen Stadium merken manchmal nicht, wenn ihnen zu warm oder zu kalt ist. Deshalb sollte man die Raumtemperatur den Jahreszeiten entsprechend regeln.

Richtlinien für die Inanspruchnahme

AFCSP hat finanzielle, funktionelle und wohnliche Anforderungen. In erster Linie muss der Familie eine schriftliche Diagnose eines Arztes vorliegen, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person an Alzheimer, Demenz oder einer anderen verwandten Gedächtnisstörung leidet.

Obwohl AFCSP eine Einkommensgrenze von 48.000 Dollar hat, werden alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Demenzpflege nicht als Einkommen angerechnet.

Das anrechenbare Haushaltseinkommen einer Familie darf 48.000 USD nicht überschreiten. Allerdings können alle Pflegekosten, die einer Familie im Zusammenhang mit der Betreuung der an Alzheimer erkrankten Person entstehen, von ihrem Einkommen abgezogen werden. Wenn eine Familie beispielsweise ein Jahreseinkommen von 60.000 Dollar hat und monatlich 2.000 Dollar für häusliche Pflege ausgibt, werden 24.000 Dollar pro Jahr als nicht anrechenbares Einkommen betrachtet. Sie würden diesen Betrag von ihrem Gesamteinkommen abziehen, so dass sie ein effektives Jahreseinkommen von 36.000 Dollar hätten und für das Programm in Frage kämen. Diejenigen, die in der Lage sind, einen Beitrag zu den Kosten der Dienstleistungen zu leisten, werden gebeten, dies zu tun.

Das Vermögen (Ressourcen) eines Antragstellers wird nicht als Faktor für die Anspruchsberechtigung betrachtet.

Natürlich muss die an Alzheimer erkrankte Person in Wisconsin leben und zu Hause oder im Haus eines Betreuers oder Familienmitglieds wohnen. Sie können keine Unterstützung erhalten, wenn sie derzeit in einer Einrichtung für betreutes Wohnen, in einem Familienheim für Erwachsene, in einem Pflegeheim oder in einer Gemeinschaft für Gedächtnispflege leben.

Ein Teilnehmer am AFCSP-Programm kann nicht gleichzeitig Unterstützung von anderen Programmen in Wisconsin erhalten, wie z. B. Family Care Partnership oder IRIS.

Leistungen und Services

Die spezifischen Leistungen des AFCSP werden vom Bezirk festgelegt, ebenso wie die spezifischen Bedürfnisse der Antragsteller und ihrer Betreuer. In der Regel übernimmt das Programm zumindest teilweise die Kosten für die unten aufgeführten Leistungen. Die jährlichen Ausgaben pro Person sind auf 4.000 $ begrenzt. Je nach Region in Wisconsin kann die jährliche Höchstleistung jedoch auch 500 bis 2.500 $ betragen.

  • Betreuer/Persönlichkeitspflege
  • Tagespflege für Erwachsene
  • Medizinische Hilfsmittel
  • Haus- und Umgebungsanpassungen (wie begehbare Badewannen, Rollstuhlrampen, Sessellifte, und Treppenlifte)
  • Mahlzeiten nach Hause geliefert
  • Bedarfsartikel für die Inkontinenz
  • Persönliche Notfallhilfe und Sicherheitsdienste zur Verhinderung des Umherirrens
  • Betreuungshilfe
  • Transport Hilfe
  • Unterstützungsgruppen
  • Ernährungsergänzungen

Wie man sich bewirbt / mehr erfährt

Das Alzheimer’s Family & Caregiver Support Program steht den Einwohnern im ganzen Land offen. Für weitere Informationen oder zur Beantragung wenden Sie sich bitte an Ihr County Office of Aging oder an das regionale Aging and Disability Resource Center (County and Tribal Aging Offices). Familien können das Wisconsin Bureau of Aging and Disability Resources unter der Telefonnummer (608) 266-2536 anrufen und sich mit dem für sie zuständigen regionalen Zentrum verbinden lassen. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

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