Arbeitgeber für Belästigung am Arbeitsplatz zur Rechenschaft ziehen

Das Arbeiten in einem Umfeld, das frei von Belästigung ist, sollte die grundlegendste Erwartung an jedem Arbeitsplatz sein, doch viele Arbeitnehmer sind am Arbeitsplatz Belästigungen und anderen diskriminierenden Handlungen ausgesetzt. Obwohl diese Handlungen illegal sind, versäumen es viele Arbeitgeber, gegen Belästigungen am Arbeitsplatz vorzugehen, so dass die Beschäftigten ungerechter Behandlung, Diskriminierung und einem feindseligen Arbeitsumfeld ausgesetzt sind.

Wenn Sie am Arbeitsplatz belästigt wurden und Ihr Arbeitgeber keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hat, um dies zu unterbinden, wenden Sie sich an Allred, Maroko & Goldberg. Wir können Ihren Fall untersuchen, um festzustellen, ob Ihr Arbeitgeber unangemessen gehandelt hat, und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Was ist, wenn Ihr Arbeitgeber nicht gegen Belästigung vorgeht, nachdem Sie sie gemeldet haben?

Wenn Belästigung am Arbeitsplatz stattgefunden hat und gemeldet wurde, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Abhilfe zu schaffen. Tut der Arbeitgeber dies nicht, können entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden. Opfer von Belästigung haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung durch eine Klage wegen Belästigung. Eine zusätzliche Entschädigung kann in Fällen möglich sein, in denen ein Arbeitgeber Berichte über Belästigung zunächst ignoriert hat.

Allred, Maroko & Goldberg schützt die Rechte von Arbeitnehmern in Fällen, in denen es um alle Formen von Belästigung geht, wie z. B.:

  • Sexuelle Belästigung, einschließlich Klagen wegen quid pro quo und feindseliger Arbeitsumgebung
  • Belästigung aufgrund der sexuellen Ausrichtung
  • Belästigung aufgrund der Rasse
  • Belästigung aufgrund der Religion
  • Belästigung aufgrund der nationalen Herkunft
  • Belästigung aufgrund einer Behinderung

Können Sie Ärger bekommen, wenn Sie Belästigungen melden?

Nein. Es ist rechtswidrig, wenn Ihr Arbeitgeber Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Mitarbeiter ergreift, der Belästigungen oder andere Verstöße am Arbeitsplatz meldet. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Meldung gegen Sie verwendet, z. B. indem er Ihnen eine Beförderung verweigert oder Sie bei wichtigen Entscheidungsgesprächen außen vor lässt, können Sie möglicherweise weitere rechtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber wegen Vergeltung einleiten.

Kontaktieren Sie uns

Belästigung am Arbeitsplatz ist illegal. Sie haben viele rechtliche Schutzmöglichkeiten. Wir können Ihnen helfen, Ihren Fall zu untersuchen und Sie auf dem richtigen Weg zu begleiten. Möglicherweise erhalten Sie eine Entschädigung.

Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Los Angeles noch heute, um mit einem Anwalt aus einer der erfahrensten Arbeitsrechtskanzleien Kaliforniens zu sprechen. Rufen Sie 323-302-4774 an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie können uns auch in unserem New Yorker Büro unter der Nummer 212-202-2966 erreichen.

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