Deutschland Flughafentransitvisum

Bei der Benutzung eines deutschen Flughafens zum Umsteigen benötigen Staatsangehörige einiger Länder ein Visum, um dies tun zu dürfen. Das Flughafentransitvisum, auch „A-Visum“ genannt, ist eine Schengen-Visumskategorie. Es handelt sich dabei um eine Erlaubnis, die in der Regel in Form eines Stempels oder Aufklebers im Reisepass des Reisenden angebracht wird und es seinem Inhaber erlaubt, auf einem der deutschen Flughäfen aus dem Flugzeug zu steigen, dort höchstens 12 Stunden zu bleiben und den nächsten Flug zu nehmen, der ihn in sein Zielland bringt.

Das im Herzen Europas gelegene Deutschland ist ein stark frequentiertes Transitland. Die überwiegende Mehrheit der Reisenden benötigt kein Visum, wenn sie im Transit über deutsche Flughäfen reisen. Die Staatsangehörigen bestimmter Länder benötigen jedoch ein Flughafentransitvisum für Deutschland, um durch die deutschen Flughäfen reisen zu dürfen. Diese Länder sind wie folgt:

  • Afghanistan
  • Bangladesch
  • Eritrea
  • Äthiopien
  • Ghana
  • Indien
  • Iran
  • Irak
  • Jordanien
  • Libanon
  • Mali
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Somalia
  • Südsudan
  • Sri-Lanka
  • Sudan
  • Syrien
  • Türkei

Still, gibt es einige Personengruppen, die zwar Staatsangehörige der oben genannten Länder sind, aber wenn sie zu einem der folgenden Länder gehören, brauchen sie kein Visum dieser Art zu beantragen:

  • Inhaber eines gültigen US-Visums
  • Inhaber eines gültigen oder abgelaufenen Visums für ein Nicht-Schengen-Land, das von den USA ausgestellt wurde
  • Inhaber eines gültigen Visums für einen Schengen-Mitgliedstaat, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien oder dem Vereinigten Königreich
  • Türkische Inhaber von Dienst- und Amtspässen benötigen KEIN Flughafentransitvisum für Deutschland
  • Jordanische Staatsangehörige, die im Besitz eines Visums für Australien, Israel oder Neuseeland
  • Partner (verheiratet, in häuslicher Gemeinschaft oder gleichgeschlechtlich) oder Kind eines EU/EWR/EFTA-Staatsangehörigen und Inhaber einer britischen „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EWR-Staatsangehörigen“
  • Inhaber von Diplomatenpässen

Deutsche Transitflughäfen

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über rund 300 aktive Flughäfen, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Doch nicht alle davon können für den Transit genutzt werden. An diesen fünf Flughäfen in Deutschland können Sie sich im internationalen Transitbereich ohne Visum aufhalten:

Ob Sie ein Transitvisum für Frankfurt, München, Hamburg oder andere Flughäfen benötigen, muss die Fluggesellschaft, mit der Sie reisen, den Transit vorher mit den für die grenzüberschreitende Sicherheit zuständigen Behörden (Bundespolizei) absprechen. Die Umsteigezeit muss mindestens 75 Minuten betragen.

Denken Sie daran, dass das Flughafentransitprivileg in den folgenden Fällen nicht gilt und Sie ein Besuchervisum benötigen, wenn:

  • Sie müssen Ihr Gepäck abholen und/oder einchecken.
  • Sie müssen Ihr Gepäck abholen und/oder erneut einchecken
  • Sie reisen über zwei oder mehr Flughäfen in den Schengen-Mitgliedstaaten
  • Sie haben ein offenes Ticket
  • Ihr Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert länger als 12 Stunden

Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Flughafentransitvisums in Deutschland

Um ein Flughafentransitvisum zu erhalten, benötigen Sie einige bestimmte Dokumente. Im Vergleich zu den anderen Visumstypen sind für dieses Visum etwas weniger Dokumente erforderlich. Um ein Transitvisum für Deutschland zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (nur auf Deutsch oder Englisch) & Ordnungsgemäß unterzeichnete Erklärungen
  • 2 Passfotos (es gibt strenge Anforderungen, siehe unsere Seite über Fotoanforderungen für weitere Informationen)
  • Gültiger Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das Datum Ihrer Durchreise durch Deutschland hinaus gültig und nicht älter als zehn Jahre ist. Er muss mindestens eine leere Seite haben, um die Visummarke anbringen zu können. Außerdem muss es unbeschädigt sein.
  • 1 Kopie der Datenseite Ihres Reisepasses (A4-Format)
  • Bestätigtes Flugticket für das endgültige Reiseziel und eine Kopie
  • Erklärung über die Richtigkeit der Angaben
  • Kopie des gültigen Visums / der Aufenthaltsgenehmigung für das endgültige Reiseziel, falls zutreffend
  • Ihr Führerschein und/oder eine auf Ihren Namen lautende Rechnung eines Versorgungsunternehmens als Nachweis des Wohnsitzes in dem Konsulat, in dem Sie einen Antrag stellen möchten
  • Wenn Sie berufstätig sind: Schreiben Ihres Arbeitgebers, in dem Ihre Beschäftigung, der Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses, Ihr Monatsgehalt, der Beginn Ihres Urlaubs und die Wiederaufnahme der Arbeit bestätigt werden. Mit blauer Tinte unterzeichnetes Originalschreiben.
  • Für Selbstständige: Biz-File, ausgestellt von ACRA
  • Wenn Student: Schreiben der Universität. Original mit blauer Tinte unterzeichnet.
  • Wenn unterhaltsberechtigter Ehepartner ohne eigenes Einkommen: Schreiben des Arbeitgebers Ihres Ehepartners, in dem die Beschäftigung, der Beginn der Beschäftigung und das monatliche Gehalt bestätigt werden, und Heiratsurkunde
  • Wenn minderjähriges Kind: Geburtsurkunde, Schulbrief und Heiratsurkunde der Eltern (Originale mit einer Kopie).
  • Das Antragsformular muss von beiden Elternteilen persönlich in der Botschaft unterschrieben werden!

Sie müssen außerdem Fotokopien all dieser Dokumente einreichen und die Visumgebühr bezahlen. Denken Sie daran, dass die Botschaft, bei der Sie einen Antrag stellen, das Recht hat, zusätzliche Dokumente von Ihnen zu verlangen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Dokumente rechtzeitig einreichen, damit Sie das Visum erhalten können.

Wo beantragen?

Sie müssen den Antrag bei der deutschen Visumstelle, der Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Wohnsitzland stellen. In der Regel dauert das Verfahren für ein Transitvisum höchstens fünf Arbeitstage. Reichen Sie Ihren Antrag nicht früher als sechs Monate vor dem geplanten Datum Ihrer Durchreise durch Deutschland ein.

Vergessen Sie nicht, die Visumgebühr zu bezahlen und die Quittung aufzubewahren, um sie zusammen mit den anderen Dokumenten vorzulegen, da Ihr Antrag ohne den Nachweis, dass die Gebühr bezahlt wurde, nicht bearbeitet werden kann.

Germany Airport Transit Visa Fee

Wie bei jeder anderen Art von Visum muss der Bewerber auch bei der Beantragung eines Flughafenvisums eine Gebühr bezahlen, damit sein Antrag bearbeitet werden kann.

Ab 2020 beträgt die Gebühr für das Flughafentransitvisum 80 EUR.

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