Emergency Shelter Allowance (ESA)

Wofür gibt es ESA?

Emergency Shelter Allowance ist ein Programm des Department of Human Services (DHS) von Pennsylvania. Es unterstützt Familien und Einzelpersonen, die obdachlos oder fast obdachlos sind und finanzielle Unterstützung benötigen, um:

  • eine Zwangsräumung oder Zwangsvollstreckung zu verhindern
  • eine dauerhafte Unterkunft zu erhalten
  • eine vorübergehende Unterkunft zu erhalten

Wer hat Anspruch auf ESA?

Die Berechtigung für das Programm wird durch das individuelle oder familiäre Einkommen bestimmt. Einzelpersonen müssen keine öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um dieses Programm zu beantragen, aber es gibt eine Einkommensgrenze.

Die Einkommensgrenze liegt bei 80 % der Armutsgrenze für Haushalte mit Mitgliedern unter 21 Jahren (20 Jahre und jünger). Für Haushalte, in denen alle Mitglieder 21 Jahre oder älter sind, gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie für die Bargeldunterstützung, die die niedrigsten Einkommensgrenzen aller Formen der öffentlichen Unterstützung hat. Wenn diese Haushalte also einkommensberechtigt für eine ESA sind, sind sie auch einkommensberechtigt für andere Leistungen.

Eine Einzelperson oder eine Familie kann auch Anspruch auf eine Notunterkunft haben, wenn sie aus einer Situation häuslicher Gewalt herauskommt.

Wie hoch ist die Unterstützung durch die ESA?

Die Höhe der Unterstützung, die…

  • für eine dauerhafte Unterkunft (obdachlose Familien/Einzelpersonen) gewährt wird, beträgt je nach Zusammensetzung der Familie 100 oder 300 Dollar.
  • zur Verhinderung einer Zwangsräumung oder Zwangsvollstreckung 300 oder 400 $, ebenfalls abhängig von der Zusammensetzung der Familie.
  • oder für eine vorübergehende Unterkunft bei unbewohnbaren oder abbruchreifen Häusern und für Familien, die aus einer Situation häuslicher Gewalt herauskommen, 100 $.

Die Höhe des Notunterkunftszuschusses muss ausreichen, um die Notlage zu beheben, und der Antragsteller muss über ein ausreichendes voraussichtliches Einkommen verfügen, um die künftige Miete zu zahlen. Ein Notunterkunftszuschuss wird nur für einen 30-Tage-Zeitraum innerhalb von zwölf Monaten gewährt.

Wie man einen ESA-Antrag stellt:

Wenn Sie eine Wohnungsnotfallhilfe benötigen, wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter oder an Ihr örtliches Unterstützungsbüro (CAO), um einen Antrag zu stellen.

Wenn Sie bereits Bargeldunterstützung, medizinische Unterstützung oder SNAP/Nahrungsmittelmarken erhalten, sollten Sie sich an Ihren DHS-Sachbearbeiter wenden – entweder im Büro oder per Telefon – und um ein Gespräch bitten, um einen Notunterkunftszuschuss zu beantragen. Ihr örtlicher Sachbearbeiter wird Informationen aus Ihrer bestehenden Akte verwenden, um den ESA-Antrag auszufüllen. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich in einer Wohnungsnotlage befinden und Ihr Einkommen den Richtlinien entspricht, sind Sie berechtigt.

Wenn Sie keine dieser Leistungen erhalten, müssen Sie einen Antrag auf öffentliche Unterstützung (PA 600) ausfüllen, eine Sozialversicherungsnummer angeben, einen Einkommensnachweis vorlegen und mit einem Sachbearbeiter sprechen, um dann den Zuschuss für eine Notunterkunft zu beantragen.

Die zuständige Behörde verfügt über eine Frist von 7 Kalendertagen ab dem Datum der Antragstellung, um über die Berechtigung zu entscheiden.

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