Grundmietvertrag für Wohnmietverträge

Mietvertragsvorlage

Mietvertrag

Dieser Mietvertrag (im Folgenden als „Mietvertrag“ bezeichnet) wird am ____ Tag des _________, 2019 (im Folgenden das „Wirksamkeitsdatum“) zwischen __________________ (gesamtschuldnerisch, wenn es sich um mehr als einen handelt, im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet) und __________________ (gesamtschuldnerisch, wenn es sich um mehr als einen handelt, im Folgenden als „Mieter“ bezeichnet). Die in diesem Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen und Bedingungen binden sowohl den Vermieter als auch den Mieter als Gesamtschuldner.

1. GEMIETETE RÄUMLICHKEITEN. Der Vermieter vermietet hiermit als Gegenleistung für den zu zahlenden Mietzins und die vom Mieter zu erfüllenden Verpflichtungen und Vereinbarungen das nachfolgend beschriebene Gebäude mit der Adresse: _________________________ (im Folgenden als „Räumlichkeiten“ bezeichnet). Zu den Räumlichkeiten gehört folgendes persönliches Eigentum des Vermieters:______________________________________________________________________ (keine, falls nichts eingefügt).

2. LEASING-LAUFZEIT. Der Mieter erklärt sich bereit, die genannten Räumlichkeiten für eine ursprüngliche Laufzeit zu nutzen, die am ___________________ beginnt und am letzten Tag von __________________ endet. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch von Monat zu Monat, es sei denn, er wird gemäß Absatz 7 gekündigt.

3. MIETE. Der Mieter verpflichtet sich, als Miete für die Räumlichkeiten den Gesamtbetrag von $___________ („Jahresmiete“) in Höhe von $__________ pro Monat („Monatsmiete“) zu zahlen, zuzüglich eines anteiligen Betrages, falls die Laufzeit des Mietvertrages an einem anderen Datum als dem ersten Tag des Monats beginnt, ohne Aufforderung, zu zahlen an __________________ oder an eine andere Adresse, die der Vermieter von Zeit zu Zeit schriftlich anweist. Die Miete ist am oder vor dem _________ Tag eines jeden Monats (Fälligkeitstag) fällig.

3.1. MIETE, DIE _____ TAGE NACH DEM FÄLLIGKEITSDATUM NICHT BEZAHLT WURDE, IST SÄUMIG UND BERECHTIGT ZU ALLEN IM MIETVERTRAG VORGESEHENEN RECHTSMITTELN. Wenn die gesamte Miete nicht am oder vor dem Tag _____ des Monats eingegangen ist, stimmt der Mieter zu, eine anfängliche Säumnisgebühr von $______ plus eine Säumnisgebühr von $____ nach _____ Tagen zu zahlen, wenn die Miete unbezahlt bleibt. Alle erhaltenen Gelder werden in dieser Reihenfolge für: Gebühren für nicht eingelöste Schecks, Verspätungszuschläge, Schadensgebühren, rückständige Miete und laufende Miete verwendet.

3.2. Wenn die Zahlung per Scheck erfolgt, der zurückgegeben wird, stimmt der Mieter zu, eine Gebühr von $_____ zusätzlich zu den anfänglichen und täglichen Verspätungsgebühren zu zahlen, falls anwendbar. Der Vermieter kann jederzeit verlangen, dass alle Mieten und sonstigen Beträge entweder in Form eines bestätigten Schecks, eines Barschecks, einer Zahlungsanweisung oder eines monatlichen Schecks anstelle mehrerer Schecks gezahlt werden. Bargeld darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters angenommen werden, die nicht unbillig verweigert werden darf.

3.3. Der Vermieter erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die Annahme und/oder Verweigerung der Mietzahlung durch den Vermieter nach dem Fälligkeitsdatum in keiner Weise einen Verzicht auf die Rechte des Vermieters für den Fall darstellt, dass der Mieter die Mietzahlungen nicht wie hier vorgeschrieben und vereinbart leistet, und dass dies auch nicht als eine Änderung des Datums angesehen werden kann, zu dem der Mieter die Miete zu zahlen hat. Das Versäumnis, den Mietzins bei Fälligkeit einzufordern, stellt keinen Verzicht des Vermieters dar, und auf die Notwendigkeit, den Mietzins durch den Vermieter einzufordern, wenn der Mietzins überfällig ist, wird hiermit verzichtet.

3.4. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des Mietvertrages oder einer Verlängerung schriftlich über eine Erhöhung des Mietzinses für die Nutzung der Räumlichkeiten zu informieren.

4. ÜBERNAHME. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass neben dem Mieter nur die nachfolgend aufgeführten Personen die Räumlichkeiten bewohnen dürfen:

Name Geburtsdatum Name Geburtsdatum

_____________________________ _____________________________
_____________________________ _____________________________
_____________________________ _____________________________

Keine Person darf von den Verpflichtungen des Mietvertrages entbunden werden, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der anderen Mieter und/oder Mitunterzeichner, die in diesem Vertrag aufgeführt sind, und die schriftliche Zustimmung des Vermieters zu Änderungen einzuholen. Wenn solche Änderungen vereinbart werden, verpflichten sich alle Parteien, die notwendigen Änderungen am Mietvertrag vorzunehmen, bevor die Änderungen gültig werden.

Der Mieter stimmt zu, dass die Räumlichkeiten nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen. Die Räumlichkeiten dürfen nicht für ungesetzliche Zwecke oder für Zwecke, die der Vermieter aufgrund von Feuer oder anderen Risiken für gefährlich hält, oder in einer anderen Weise, die die friedliche und ruhige Nutzung durch andere Bewohner der Wohngemeinschaft, zu der die Räumlichkeiten gehören, stören würde, genutzt oder genutzt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Mieter wegen illegaler Herstellung, Verteilung, Verwendung oder anderer illegaler Aktivitäten im Zusammenhang mit kontrollierten Substanzen zu vertreiben. Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht erforderlich, bevor der Vermieter eine Räumungsklage einleiten kann.

5. KAUTION. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, beim Vermieter eine Kaution in Höhe von $__________ zu hinterlegen, als Sicherheit für die getreue Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Kaution keine Vorauszahlung der Miete darstellt und nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Miete, einschließlich der Miete für den letzten Monat des Mietverhältnisses, befreit. Der Vermieter kann die Kaution bei Ablauf des Mietvertrags oder des Überbrückungsmietverhältnisses für überfällige Mieten, Gebühren, Nebenkosten und/oder die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen und vom Mieter, seinen Gästen, seiner Familie oder seinen Gästen verursacht wurden, verwenden. Auch die Aufgabe oder Räumung der Räumlichkeiten durch den Mieter vor Ablauf der Mietzeit hat zur Folge, dass der Vermieter die ihm entstandenen Schäden von der Kaution abzieht. Der Vermieter wird sich bemühen, den Schaden, der durch das Verlassen der Wohnung entsteht, zu mindern. Jeder der vorgenannten Mieter haftet gesamtschuldnerisch für alle Verluste, die dem Vermieter durch das Mietverhältnis entstehen.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter bei Räumung der Räumlichkeiten schriftlich eine Nachsendeadresse mitzuteilen. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Kaution oder den Teil der Kaution, der nicht zur Begleichung der Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag verwendet wurde, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf oder einer Verlängerung des Mietvertrags und der Übergabe der Räumlichkeiten an den Vermieter zurückzugeben, je nachdem, was zuletzt eintritt. Alle Abzüge von der Kaution sind vom Vermieter innerhalb dieser Frist aufzuschlüsseln und schriftlich zu begründen. Diese Bestimmung verzichtet nicht auf das Recht des Vermieters, einen die Kaution übersteigenden Schadenersatz zu fordern. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter die Miete, Gebühren, Nebenkosten und/oder Schäden, die die Kaution übersteigen, zu erstatten.

6. SCHLÜSSEL. Der Mieter erhält den/die Wohnungsschlüssel ________, den/die Briefkastenschlüssel ______ und den/die anderen Schlüssel für _____________. Diese Schlüssel dürfen nicht dupliziert werden. Für jeden dieser Schlüssel, der bei Auszug nicht zurückgegeben wird, wird eine Gebühr von $______ erhoben.

7. AUSZUGSERKLÄRUNG UND VERLÄNGERUNG. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch von Monat zu Monat, es sei denn, die Vertragsparteien unterzeichnen einen anderen Mietvertrag oder eine Partei kündigt der anderen Partei schriftlich mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des Mietvertrags. Mindestens dreißig (30) Tage vor dem Fälligkeitsdatum muss dem Vermieter oder dessen Beauftragten schriftlich mitgeteilt werden, dass man ausziehen möchte. Die Auszugskündigung des Mieters muss den Mietvertrag ____ am letzten Tag des Monats nach dem nächsten Fälligkeitsdatum der Miete beenden, oder ____ an dem genauen Tag, der in der Auszugskündigung angegeben ist, aber nicht früher als dreißig (30) Tage vor dem Fälligkeitsdatum und nach der Kündigung. (Wenn keine der beiden Optionen paraphiert ist, gilt die zweite oben genannte Option). Eine mündliche Mitteilung ist nicht ausreichend.

8. UTILITIES. Der Vermieter übernimmt die Kosten für: ___ Strom, ____ Gas, ____ Wasser, ____ Abwasser und Regenwasser, ____ Müllentsorgung. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, für alle anderen Versorgungsleistungen, die damit verbundenen Kautionen und Gebühren auf den Rechnungen der Versorgungsunternehmen des Mieters aufzukommen. Der Mieter darf nicht zulassen, dass die vom Vermieter bezahlten Versorgungseinrichtungen bis zum Ende der Laufzeit des Mietvertrags oder der Verlängerungsperiode auf irgendeine Weise abgeschaltet werden (einschließlich der Nichtbezahlung der Rechnung). Wenn die Wohnung über einen Unterzähler verfügt, muss der Vermieter dem Mietvertrag einen Zusatz beifügen, der den Anforderungen der Behörden entspricht. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Rechnungen für Versorgungsleistungen zu erstatten, die der Vermieter während der Laufzeit des Mietvertrages bezahlt hat. Die Verbrauchsmaterialien dürfen nur für normale Haushaltszwecke verwendet und nicht verschwendet werden.

9. HAUSTIERE. Es dürfen keine Hunde, Katzen oder Haustiere jeglicher Art in, auf oder um die Räumlichkeiten oder die angrenzenden Gemeinschaftsbereiche (auch nicht vorübergehend) gehalten werden, es sei denn, dem Mietvertrag wird ein schriftlicher Nachtrag mit Zustimmung des Vermieters hinzugefügt, der etwas anderes vorsieht. Eine solche Zustimmung kann von einer Erhöhung des Mietpreises und/oder einer Erhöhung der in Absatz 5 genannten Kaution abhängig gemacht werden. Wenn ein Haustier zu irgendeinem Zeitpunkt während der Wohndauer des Mieters in der Wohnung war (mit oder ohne Zustimmung des Vermieters), kann eine Gebühr für Entfettung, Desodorierung und/oder Shampoonierung und/oder andere Schäden, die durch das Haustier verursacht wurden, erhoben werden.

10. VERSICHERUNG. Der Mieter ist für die Versicherung des gesamten persönlichen Eigentums des Mieters in den Räumlichkeiten verantwortlich. Daher wird dem Mieter dringend empfohlen, eine Mieterversicherung abzuschließen, und der Mieter entbindet hiermit den Vermieter von allen Risiken, die im Rahmen dieser Versicherung versichert werden können.

11. NUTZUNG UND ABTRETUNG/UNTERVERMIETUNG. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Räumlichkeiten nur als Wohneinheit und für keinen anderen Zweck genutzt werden dürfen; auch dürfen die Räumlichkeiten oder Teile davon nicht untervermietet oder abgetreten werden, noch darf die Anzahl oder der Name der Bewohner ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters erhöht oder geändert werden.

12. PFLICHTEN DES MIETERS: Der Mieter ist verpflichtet:

12.1. Die von ihm bewohnten und genutzten Räumlichkeiten sicher und hygienisch zu halten;
12.2. Alle Abfälle, Müll und andere Abfälle in einer sauberen, sicheren und hygienischen Weise zu entsorgen, die vom Vermieter genehmigt wurde;
12.3. Alle Sanitäreinrichtungen in den Räumlichkeiten oder vom Mieter benutzt so sauber zu halten, wie es ihr Zustand erlaubt;
12.4. Alle elektrischen und sanitären Vorrichtungen ordnungsgemäß zu benutzen und zu betreiben;
12.5. Die Anforderungen an die Mieter durch alle anwendbaren staatlichen und lokalen Wohn-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten;
12.6. Es persönlich zu unterlassen und jeder anderen Person, die sich mit seiner/ihrer Erlaubnis in den Räumlichkeiten aufhält, zu verbieten, vorsätzlich oder fahrlässig irgendeine Einrichtung, ein Gerät oder einen anderen Teil der Räumlichkeiten zu zerstören, zu verunstalten, zu beschädigen oder zu entfernen;
12.7. Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler oder andere vom Vermieter zur Verfügung gestellte Geräte in gutem Zustand zu halten; den Vermieter unverzüglich über die Notwendigkeit von Reparaturen zu informieren;
12.8. Sich so zu verhalten und von anderen Personen, die sich mit seiner Zustimmung in den Räumlichkeiten aufhalten, zu verlangen, sich so zu verhalten, dass die „friedliche Nutzung“ der Räumlichkeiten durch die Nachbarn nicht gestört wird;
12.9. Dem Vermieter oder seinen Beauftragten die Zustimmung zum Betreten der Räumlichkeiten nicht unangemessen verweigern;
12.10. Sich selbst zu verhalten und von den Personen in seinem Haushalt und den Personen, die sich mit seiner Zustimmung in den Räumlichkeiten aufhalten, zu verlangen, sich in Verbindung mit den Räumlichkeiten so zu verhalten, dass sie sich nicht an kriminellem Verhalten beteiligen, keine illegalen oder kontrollierten Substanzen enthalten oder gegen städtische Verordnungen verstoßen, die sich auf kontrollierte Substanzen beziehen;
12.11. Der Mieter ist verpflichtet, alle Rauchmelder regelmäßig zu testen, sie mit Strom zu versorgen (Batterie oder elektrischer Strom, wenn dies im Mietvertrag vorgeschrieben ist) und den Vermieter über jeden mechanischen Defekt, Reparatur- oder Austauschbedarf zu informieren.

13. PFLICHTEN DES VERMIETERS: Der Vermieter muss:

13.1. Die Anforderungen aller geltenden Bau-, Wohn-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die sich wesentlich auf die Gesundheit und Sicherheit auswirken, einhalten;
13.2. Alle Reparaturen durchzuführen und alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig ist, um die Räumlichkeiten in einen tauglichen und bewohnbaren Zustand zu versetzen und zu erhalten;
13.3. Alle Gemeinschaftsbereiche der Räumlichkeiten in einem sicheren und hygienischen Zustand zu halten;
13.4. Alle Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen sowie Aufzüge, die vom Vermieter geliefert werden oder geliefert werden müssen, in gutem und sicherem Zustand zu halten;
13.5. Wenn er/sie Partei von Mietverträgen ist, die vier oder mehr Wohneinheiten im selben Gebäude betreffen, geeignete Behälter für die Beseitigung von Asche, Müll, Unrat und anderen Abfällen, die mit der Belegung der Wohneinheit verbunden sind, bereitstellen und unterhalten und für deren Beseitigung sorgen;
13.6. Fließendes Wasser, Warmwasser in angemessener Menge und Wärme in angemessener Menge zu jeder Zeit bereitzustellen, es sei denn, das Gebäude, zu dem die Wohnung gehört, ist gesetzlich nicht für diesen Zweck ausgerüstet, oder die Wohnung ist so gebaut, daß die Wärme oder das Warmwasser durch eine Anlage erzeugt wird, die sich in der ausschließlichen Kontrolle des Mieters befindet und durch einen direkten Versorgungsanschluß geliefert wird;
13.7. Außer in Notfällen oder wenn es unpraktisch ist, den Mieter mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor seinem Vorhaben, die Räume zu betreten, zu benachrichtigen und sie nur zu angemessenen Zeiten zu betreten;
13.8. Das in diesem Mietvertrag beschriebene Zugangsrecht nicht missbrauchen;
13.9. Der Vermieter stellt Rauchmelder zur Verfügung und repariert sie, wie gesetzlich vorgeschrieben.

14. BEDINGUNGEN DER RÄUMLICHKEITEN und VERÄNDERUNGEN. Der Mieter akzeptiert die Räumlichkeiten so, wie sie sind, mit Ausnahme von Zuständen, die die Gesundheit oder Sicherheit normaler Personen wesentlich beeinträchtigen, und mit Ausnahme der Angaben auf dem unten beschriebenen Inventar- und Zustandsformular gibt der Vermieter keine stillschweigenden Garantien. Der Vermieter stellt dem Mieter bei oder vor dem Einzug ein Inventar- und Zustandsformular zur Verfügung. Innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Einzug muss der Mieter alle Mängel oder Schäden auf dem Formular vermerken und es an den Vertreter des Vermieters zurücksenden; andernfalls wird davon ausgegangen, dass sich die Räumlichkeiten in einem sauberen, sicheren und gut funktionierenden Zustand befinden. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung und die Gemeinschaftsräume mit der üblichen Sorgfalt zu pflegen. Bei Schäden, die von den Mietern, den Gästen des Mieters oder den Bewohnern durch Unachtsamkeit, Missbrauch, Vernachlässigung oder das Versäumnis, den Vermieter über die Notwendigkeit von Reparaturen zu informieren, verursacht werden, erklärt sich der Mieter bereit, (1) die Kosten für alle Reparaturen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Aufforderung des Vermieters für die Reparaturkosten und (2) die Miete für den Zeitraum, in dem die Einheit beschädigt ist, unabhängig davon, ob die Einheit bewohnbar ist oder nicht, zu zahlen. Der Mieter darf keine Reparaturen, Maler-, Tapezier- oder Teppicharbeiten, elektrische Änderungen oder andere Veränderungen am Eigentum des Vermieters vornehmen, es sei denn, der Vermieter hat dies schriftlich genehmigt. Löcher oder Aufkleber sind weder innerhalb noch außerhalb der Wohnung erlaubt; eine angemessene Anzahl von kleinen Nagellöchern zum Aufhängen von Bildern ist jedoch gestattet. Wassermöbel, Antennen, zusätzliche Telefon- oder TV-Kabelanschlüsse, Alarmsysteme sowie Änderungen, Ergänzungen oder das Nachschlüsseln von Schlössern sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Der Mieter darf das Eigentum des Vermieters, einschließlich Sicherheitsvorrichtungen, Alarmsystemen, Rauchmeldern, Geräten, Möbeln und Bildschirmen, nicht abschalten, abtrennen, verändern oder entfernen. Bei Einzug des Mieters stellt der Vermieter Glühbirnen für die vom Vermieter gelieferten Leuchten zur Verfügung; danach sind Glühbirnen gleicher Wattzahl auf Kosten des Mieters zu ersetzen. Beim Auszug hat der Mieter die Räume in demselben Zustand zu übergeben, in dem er sie erhalten hat, mit Ausnahme einer angemessenen Abnutzung.

15. WANN DER VERMIETER EINTRETEN DARF. Der Vermieter oder seine Vertreter können die Räumlichkeiten zu angemessenen Zeiten zu den unten aufgeführten Zwecken friedlich betreten, sofern der Mieter oder seine Gäste anwesend sind. Wenn sich niemand in den Räumlichkeiten aufhält und der Mieter um Reparaturen und/oder Zutritt gebeten hat, können der Vermieter oder seine Vertreter die Räumlichkeiten zu angemessenen Zeiten friedlich mit einem Nachschlüssel oder einem Generalschlüssel betreten. Verlangt der Vermieter den Zutritt, muss er den Mieter vierundzwanzig (24) Stunden vor dem Betreten schriftlich benachrichtigen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten in Notfällen unangekündigt zu betreten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Räumlichkeiten auf andere Weise zu betreten, wenn die Schlösser unter Verletzung des Mietvertrages ausgewechselt wurden.

Dieses Betreten kann erfolgen für: Reparaturen, Schätzung der Reparatur- oder Renovierungskosten; vorbeugende Schädlingsbekämpfung; Filterwechsel; Testen oder Ersetzen von Rauchmeldern; Zurückholen von nicht zurückgegebenen Werkzeugen oder Geräten; Verhinderung der Verschwendung von Versorgungsleistungen; Entfernen oder Neuverschließen von nicht autorisierten Sicherheitsvorrichtungen oder nicht autorisierten Alarmsystemen; Beseitigung von Gesundheits- oder Sicherheitsgefahren (einschließlich gefährlicher Stoffe); Inspektionen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Personen oder Eigentum vermutet wird; Betreten der Wohnung durch einen Vollzugsbeamten mit Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl; Vorführung der Wohnung für Mietinteressenten (nach erfolgter Räumungskündigung); oder Versicherungsagenten; oder andere gültige Geschäftszwecke.

16. NICHTVERBINDLICHKEIT. Der Mieter erkennt an, dass alle vom Vermieter bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen vom Mieter nicht als Garantie gegen Verbrechen oder zur Verringerung des Verbrechensrisikos angesehen werden dürfen. Der Vermieter haftet nicht gegenüber dem Mieter, seinen Gästen oder Bewohnern für Verletzungen, Schäden oder Verluste an Personen oder Eigentum, die durch kriminelles Verhalten anderer Personen verursacht werden, einschließlich Diebstahl, Einbruch, Überfall, Vandalismus oder andere Verbrechen. Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter, Gast oder Bewohner nicht für Personenschäden oder Schäden oder Verluste an persönlichem Eigentum durch Feuer, Überschwemmung, Wassereinbrüche, Regen, Hagel, Eis, Schnee, Rauch, Blitzschlag, Wind, Explosionen und Unterbrechung von Versorgungsleitungen, es sei denn, der Vermieter hat dies fahrlässig verursacht. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Eis, Schneeregen oder Schnee zu beseitigen; er kann dies jedoch ganz oder teilweise, mit oder ohne Vorankündigung tun. Sollten Mitarbeiter des Vermieters zu Leistungen herangezogen werden, die nicht im Mietvertrag vorgesehen sind, stellt der Mieter den Vermieter von jeglicher Haftung frei.

17. EINHALTUNG DES MIETVERTRAGES. Der Vermieter und der Mieter haben jederzeit das Recht, die Einhaltung aller Vereinbarungen, Bestimmungen und Bedingungen des Mietvertrages zu verlangen, ungeachtet eines Verhaltens oder einer Gewohnheit des Vermieters oder des Mieters, dies zu irgendeinem Zeitpunkt zu unterlassen. Der Verzicht auf eine Verletzung oder eine Bedingung des Mietvertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt stellt keinen Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Änderung einer Bedingung des Mietvertrages dar oder wird zu einem solchen. Der Vermieter kann, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, Einrichtungen, Annehmlichkeiten oder derartige Dienstleistungen, die vom Vermieter erbracht und mehreren Mietern gemeinsam zur Verfügung gestellt werden, einstellen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag vereinbart wurde, wobei diese keinen Teil der Gegenleistung für den Mietvertrag darstellen.

18. NICHTERFÜLLUNG DURCH DEN MIETER. Für den Fall, dass der Mieter mit einer der Bedingungen oder Verpflichtungen des Mietvertrages in Verzug gerät, gegen eine der Vereinbarungen, Bedingungen oder Konditionen des Mietvertrages oder gegen die hierin enthaltenen oder später vom Vermieter angenommenen Gemeinschaftsrichtlinien verstößt und/oder diese nicht einhält, stellt dieser Verzug einen Grund für die Beendigung des Mietvertrages und/oder die Räumung durch den Vermieter dar. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter bis zum Ablauf des Mietvertrages oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Räumlichkeiten zwischenzeitlich von einem anderen akzeptablen Mieter gemietet werden, für etwaige Mietrückstände haftet und haftbar bleibt. Der Mieter ist und bleibt auch haftbar für alle Kosten, die bei der Wiedervermietung anfallen, für Reinigungskosten, die über die normale Abnutzung hinausgehen, für Müllbeseitigung, Malerkosten, Versorgungsleistungen oder andere Schäden und Kosten, die dem Vermieter durch die Nutzung und Belegung der Räumlichkeiten durch den Mieter oder durch die Nichterfüllung des Mietvertrags entstanden sind.

19. VERZUG DES VERMIETERS. Wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Mieter den Mietvertrag auf folgende Weise kündigen: (1) Der Mieter muss innerhalb einer angemessenen Frist eine schriftliche Aufforderung zur Reparatur oder Behebung des Zustands einreichen, wobei alle Mieten zu diesem Zeitpunkt fällig sein müssen; nach Erhalt der Aufforderung hat der Vermieter die angemessene Zeit zur Reparatur oder Behebung, unter Berücksichtigung der Art des Problems und der angemessenen Verfügbarkeit von Materialien, Arbeitskräften und Versorgungseinrichtungen (als angemessene Zeit gelten höchstens dreißig (30) Tage); Wenn diese Zeit verstrichen ist und der Vermieter keine sorgfältigen Anstrengungen zur Reparatur unternommen oder nicht über den Fortschritt der Abhilfe berichtet hat, kann der Mieter die gesamte fällige Miete am oder vor dem Fälligkeitsdatum bei dem zuständigen Gericht hinterlegen oder (2) der Mieter kann schriftlich seine Absicht bekunden, den Mietvertrag zu kündigen, wenn die Reparatur nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen durchgeführt wird.

20. ÜBERTRAGBARKEIT. Im Falle eines Verkaufs oder Tauschs der Räumlichkeiten durch den Vermieter und einer Abtretung dieses Mietvertrags durch den Vermieter ist der Vermieter hiermit vollständig von jeglicher Haftung im Rahmen aller seiner in diesem Mietvertrag enthaltenen oder daraus abgeleiteten Vereinbarungen und Verpflichtungen befreit, die sich aus einer Handlung, einem Vorfall oder einer Unterlassung in Bezug auf die Räumlichkeiten dieses Mietvertrags ergeben, die nach dem Vollzug eines solchen Verkaufs oder Tauschs und einer solchen Abtretung eintreten

21. GESAMTER VERTRAG. Der Mietvertrag und die in Paragraph 23 aufgeführten Anhänge stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter dar. Keine mündlichen oder schriftlichen Zusicherungen, die nicht in diesem Vertrag enthalten oder diesem beigefügt sind, binden eine der Parteien, mit Ausnahme der beigefügten Nachträge. Der Vermieter oder die Vertreter des Vermieters (einschließlich des Verwaltungspersonals und anderer Angestellter oder Vertreter) sind nicht befugt, auf den Mietvertrag oder Teile davon zu verzichten, ihn zu ändern oder zu kündigen, und sie sind nicht befugt, Versprechungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen zu machen, die dem Vermieter oder den Vertretern des Vermieters Sicherheitspflichten oder andere Verpflichtungen auferlegen, es sei denn, dies geschieht in schriftlicher Form. Keine Handlung oder Unterlassung des Vertreters des Vermieters gilt als Verzicht auf eine spätere Verletzung, Nichterfüllung oder Zeit oder Ort der Erfüllung.

22. WIDERRUFSFÄHIGKEIT. Sollte sich ein Teil des Mietvertrags als nichtig, nicht durchsetzbar oder als gegen die öffentliche Ordnung verstoßend erweisen, bleiben die übrigen Teile des Mietvertrags davon unberührt.

23. BINDENDE WIRKUNG. Der Mietvertrag ist für den Vermieter und den Mieter sowie für ihre jeweiligen Erben, Rechtsnachfolger, Testamentsvollstrecker und Verwalter verbindlich. Der Consumer Sales Practices Act findet keine Anwendung auf den Mietvertrag.

24. BEKANNTMACHUNGEN. Alle Mitteilungen, Ersuchen, Anweisungen oder sonstigen Dokumente, die von einer der Vertragsparteien an die andere Partei zu richten sind, bedürfen der Schriftform und sind persönlich zu überreichen oder per frankierter Post mit Empfangsbestätigung zu versenden, und zwar wie folgt: An den Mieter in den Räumlichkeiten oder, nach Beendigung dieses Mietvertrags, an die vom Mieter durch eine Mitteilung in Übereinstimmung mit diesem Vertrag angegebene Adresse; an den Vermieter an die Adresse für die Zahlung der Miete, die vom Vermieter durch eine Mitteilung in Übereinstimmung mit diesem Vertrag geändert werden kann.

25. ADDENDA. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Vermieter und Mieter, dass die folgenden Anhänge und sonstigen Bestimmungen Bestandteil des Mietvertrages sind.
Vermieter-Mieter-Inventar und Zustand _____
Formular Haustier-Zusatz _____
Gemeinschaftsrichtlinien _____
Sonstiges _____

26. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN. _______________________________
________________________________________________________________________
________________________________________________________________________
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Vom Vermieter und Mieter in zweifacher Ausfertigung am Tag und im Jahr, die oben zum ersten Mal geschrieben wurden, ausgefertigt.

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Vermieter/Mieter

Prüfliste für die Mietinspektion

Füllen Sie diese Checkliste aus, sobald Sie den Mietvertrag unterzeichnet haben. Ziehen Sie erst dann in die Wohnung ein, wenn Sie diese Liste ausgefüllt haben. Machen Sie Fotos von allen Schäden, Dellen, Flecken usw. Bitte unterschreiben Sie die Checkliste und senden Sie sie innerhalb von 24 Stunden nach Bezug der Wohnung an den Vermieter zurück. Das Original sollten Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Wohnzimmer Anzahl/Standort Zustand bei Ankunft Zustand bei Abreise
Wände und Decken
Bodenbelag
Fenster (Vorhänge, Jalousien, etc…)
Türen
Beleuchtung
Lampe(n)
Möbel (falls zutreffend)
Fußbretter/Verkleidungen
Sonstiges

Küche Anzahl/Spezifischer Ort Zustand bei Ankunft Zustand bei Abreise
Herd, Backofen, Herd, Dunstabzugshaube, Bratrost, Pfannen,
Brenner, etc…
Fußbodenbelag
Fenster (Vorhänge, Jalousien, etc…)
Türen
Beleuchtung
Schränke/Schubladen
Arbeitsflächen
Spüle, Abfluss, Wasserhahn
Mikrowellenherd
Kühlschrank
Möbel
Geschirrspüler
Sonstiges

Badezimmer Anzahl/Spezifischer Ort Zustand bei Ankunft Zustand bei Abreise
Wände und Decken
Bodenbelag
Fenster (Vorhänge, Jalousien, etc…)
Türen
Leuchten
Schränke/Schubladen
Arbeitsflächen
Spüle und Wasserhahn
Toilette/Handtuchhalter
Dusche und Badewanne
Handtuchhalter
Spiegel/Medizin
Schrank
Wasser (Warm- und
Druckwasser)

Anzahl der Zimmer/spezifische Lage Zustand bei Ankunft Zustand bei Abreise
Wände und Decken
Bodenbelag
Fenster (Vorhänge, Jalousien, etc…)
Türen
Leuchten
Schränke (Türen und Schienen)
Bücherregale
Leisten und Fußleisten
Möbel (falls zutreffend)
Sonstiges

Sonstige Bereiche: Anzahl/Ort angeben Zustand bei Ankunft Zustand bei Abreise
Außenwände und Dach
Auffahrt
Türklingel/Klopfer
Briefkasten (Schloss überprüfen)
Hof, Terrasse, Terrasse
Außentüren und
Schlösser
Außenbeleuchtung
Sonstiges

Einzugsdatum
Auszugs-Auszugsdatum
Unterschrift des Mieters
Unterschrift des Mieters
Unterschrift des Vermieters Unterschrift des Vermieters

Haustierzusatz zum Mietvertrag

Dieser Haustierzusatz („Zusatz“) ist dem Mietvertrag vom ________ beigefügt, 2019 („Mietvertrag“), zwischen dem Vermieter und dem Mieter für die Räumlichkeiten. Der Mieter hat beantragt und der Vermieter hat zugestimmt, dem Mieter ein Haustier in den Räumlichkeiten zu erlauben. Der Mieter hat alle anwendbaren Hausrichtlinien in Bezug auf Haustiere, wie sie in diesem Nachtrag dargelegt sind, gelesen, verstanden und erklärt sich damit einverstanden, diese einzuhalten.

Der Mieter hat beantragt, ein Haustier gemäß dem Mietvertrag zu halten und hat die Erlaubnis des Vermieters unter den folgenden Bedingungen erhalten:

1. Der Mieter zahlt eine zusätzliche Kaution von $_______, die bei Unterzeichnung dieses Nachtrags fällig wird.

2. Die Jahresmiete für den Mieter erhöht sich um $______, die in monatlichen Raten von _____ pro Monat zusätzlich zur Monatsmiete zu zahlen ist.

3. Das Haustier darf nur unter der vollständigen Kontrolle eines verantwortungsbewussten menschlichen Begleiters und an einer Leine oder in einem Transportbehälter mitgeführt werden.

4. Jegliche Schäden, die durch das Haustier an der Außen- oder Innenseite der Räumlichkeiten, dem Gelände, den Fußböden, den Wänden, der Verkleidung, dem Belag, den Fliesen, dem Teppichboden oder durch Flecken usw. verursacht werden, gehen zu Lasten des Mieters, die durch das Haustier verursacht wurden, zu Lasten des Mieters gehen und dass der Mieter sich bereit erklärt, alle Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen. Falls der Schaden aufgrund solcher Flecken usw. nicht beseitigt werden kann, erklärt sich der Mieter hiermit bereit, die vollen Kosten für die Wiederbeschaffung zu tragen.

5. Der Mieter sorgt für eine angemessene und regelmäßige tierärztliche Versorgung sowie für ausreichend Futter und Wasser und lässt sein Haustier nicht übermäßig lange unbeaufsichtigt. Der Mieter sorgt für die Sauberkeit der Katzentoiletten sowie der Schlaf- und Futterplätze der Tiere. Der Mieter wird verhindern, dass das Haustier Verhaltensweisen an den Tag legt oder übermäßigen Lärm verursacht, die die Nachbarn stören, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bellen, Springen und Laufen.

6. Wenn es einen begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass in Bezug auf das Haustier eine Notsituation besteht, und wenn die Bemühungen, den Mieter und den Notfallbetreuer zu kontaktieren, erfolglos sind, können der Vermieter oder die Vertreter des Vermieters die örtliche Tierschutzbehörde kontaktieren und deren Mitarbeiter dabei unterstützen, die Wohnung des Mieters zu betreten. Eine Notsituation liegt beispielsweise vor bei Verdacht auf Missbrauch, Aussetzung, Feuer oder anderen Katastrophen oder bei länger andauernden Störungen. Sollte eine Unterbringung des Tieres notwendig werden, so trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für alle anfallenden Kosten.

7. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, den Vermieter oder dessen Beauftragte von jeglicher Haftung, Urteilen, Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) oder Ansprüchen Dritter für Verletzungen von Personen oder Sachschäden jeglicher Art, die durch das/die Haustier(e) des Mieters verursacht wurden, freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen.

8. Sollte sich aus diesem Vertrag ein Streitfall ergeben, der nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden kann, so vereinbaren Vermieter und Mieter, zunächst in gutem Glauben zu versuchen, den Streitfall durch ein Schlichtungsverfahren beizulegen, das entweder von einem örtlichen Schlichter oder von der American Arbitration Association nach deren Regeln für die Schlichtung von Handelsstreitigkeiten durchgeführt wird. Können sich die Parteien nicht darauf einigen, welche Stelle die Schlichtung durchführen soll, so ist die Wahl des Vermieters maßgebend.

Vom Vermieter und Mieter in zweifacher Ausfertigung am oben geschriebenen Tag und Jahr ausgefertigt.

_____________________ _____________________
VERMIETER MÄNNER

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