Guide & Outfitter Information

Renew Online!
Um loszulegen, loggen Sie sich bitte in Ihr Kundenkonto ein https://onlinesales.wildlife.state.nm.us/

Bitte beachten Sie die „How to“-Anweisungen. Ihre Anmeldung bleibt in der Schwebe, sobald sie bearbeitet ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung. Sie können den Status Ihrer Anmeldung überprüfen, indem Sie sich wieder in Ihr Kundenkonto einloggen und auf „Leitfaden – Meine Anmeldungen“ klicken. Bitte beachten Sie, dass das NMDGF keine Karten mehr verschickt.

Anleitung zur Online-Verlängerung von Jagdführern

Anleitung zur Online-Verlängerung von Ausrüstern

NEUE Antragsteller müssen sich mit dem Papierantrag bewerben und die „NM Guide & Outfitter Examination“ im nächstgelegenen Büro des New Mexico Department of Game and Fish ablegen. Die Prüfungen werden in jedem Büro von Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr abgehalten; an Wochenenden und Feiertagen ist geschlossen.

Wenn Sie Hilfe mit Benutzernamen und Passwörtern benötigen, rufen Sie bitte unser Info-Center unter 1-888-248-6866 M-F 8-5 an.

Vertragsbedingungen

Alle Ausrüster müssen mit jedem Jäger-Kunden einen schriftlichen Vertrag abschließen, der von allen Parteien vor Beginn der Jagd unterzeichnet und datiert wird. In den Verträgen sind die Bedingungen, das Verhältnis zwischen Jagdführer und Jagdgast, die Jagddaten, die Entschädigung und die zu erbringenden Dienstleistungen festzulegen.

Alle Ausrüster müssen eine Kopie des Vertrags zur Einsichtnahme vor Ort während der Jagd bereithalten oder der Registrierstelle für Jagdführer und Ausrüster mindestens 48 Stunden vor der geplanten Jagd eine elektronische Kopie des Vertrags vorlegen. Senden Sie die Verträge per E-Mail an [email protected].

10% Special Drawing Pool

New Mexicos Special Drawing Pool vergibt bis zu 10% aller verfügbaren Großwildlizenzen für jeden Jagdcode. Um sich für den 10%igen Sonderziehungspool zu bewerben, muss ein „New Mexico Outfitter“ einen schriftlichen Vertrag mit jedem Bewerber für den Sonderziehungspool abschließen. Die Verträge müssen vor der Beantragung einer Sonderauslosungslizenz von allen Parteien unterzeichnet und datiert werden. Es ist unzulässig, dass ein Ausstatter oder Führer mit sich selbst einen Vertrag abschließt oder sich selbst mit einer Sonderauslosungslizenz führt. Ein „New Mexico-Ausrüster“ kann einen vertraglich gebundenen Jagdgast an einen anderen „New Mexico-Ausrüster“ abgeben, sofern der ursprüngliche Vertrag gültig war, vor Ablauf der Antragsfrist bestand und von allen Parteien einvernehmlich unterzeichnet wurde.

Ein „New Mexico-Ausrüster“ stellt sicher, dass jeder Jagdgast, der eine Lizenz über den 10 %igen Sonderauslosungspool erhält, während der vertraglich festgelegten Jagddaten mindestens zwei Tage lang in dem Gebiet, in dem die Lizenz des Jagdgastes gültig ist, von dem Ausrüster oder seinem registrierten Führer begleitet wird. Begleitet bedeutet, dass der Jagdausrüster oder der registrierte Jagdführer den Jagdgast während der Jagdtermine der Lizenz physisch im Feld begleitet.

Ein Jagdgast, der eine Lizenz über die 10%ige Sonderauslosung erhält und sich dafür entscheidet, über die vertraglich vereinbarten Jagdtermine hinaus zu jagen, muss während der Jagd eine Kopie des Vertrags bei sich tragen, wenn dieser nicht mindestens 48 Stunden vor der geplanten Jagd elektronisch an den Registrator übermittelt wurde. Es ist rechtswidrig, mit einer Lizenz zu jagen, die im Rahmen der 10%igen Sonderauslosung erworben wurde, ohne von einem „New Mexico Outfitter“ oder einem Jagdführer für mindestens zwei Tage während der Jagd begleitet zu werden und einen Vertrag mit diesem zu haben.

Vertreter von Landbesitzern

Jede Person, die für einen Kunden eines Jägers Genehmigungen von Landbesitzern oder Lizenzen für Privatland erwirbt oder einem Kunden eines Jägers in irgendeiner Weise den Zugang zu dem Eigentum eines Landbesitzers bezahlt, wird als Ausstatter betrachtet.

Ein Grundbesitzer oder sein Vertreter, der auf dem Grundbesitz des Grundbesitzers oder gemäß einer Genehmigung des Grundbesitzers als Führer oder Ausstatter tätig ist, ist vom Registrierungsverfahren des Ministeriums ausgenommen, kann sich aber auf Wunsch registrieren lassen.

Ein Vertreter ist eine Person, die durch ein Arbeitsverhältnis oder einen schriftlichen Vertrag rechtlich befugt ist, im Namen eines privaten Grundbesitzers zu handeln, um den Jagdbetrieb des Grundbesitzers auf seinem Grundbesitz zu überwachen. Beauftragte dürfen nicht unabhängig vom Grundeigentümer handeln. Ein Grundeigentümer oder sein Beauftragter muss die Registrierungsanforderungen der zuständigen staatlichen Landverwaltungsbehörde erfüllen, wenn er an kommerziellen Aktivitäten auf Grundstücken beteiligt ist, die von einer staatlichen Landverwaltungsbehörde kontrolliert oder verwaltet werden, und zwar für jeden Jagdcode.

Um sich zu bewerben oder weitere Informationen zu erhalten, senden Sie eine E-Mail an [email protected].

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