Informationen zu Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Spanien

Ein Überblick über Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Spanien

Wenn Sie sich entschlossen haben, in Spanien zu leben, müssen Sie das spanische Einwanderungsrecht verstehen, um herauszufinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine legale Aufenthaltsgenehmigung erfüllen.

Da das Recht in Spanien, wie überall, komplex sein kann, habe ich professionelle Experten konsultiert, um die Details richtig zu verstehen. Der erste Punkt ist eine einfache Frage der Terminologie. Die Einwanderungsanwältin und Leiterin der Madrider Anwaltskanzlei Sterna Abogados, Ainhoa Manero Benavente, erklärt, dass ein Visum etwas anderes ist als eine Aufenthaltsgenehmigung. „Ein Visum erlaubt nur die Einreise nach Spanien. Die Aufenthaltsgenehmigung ist etwas anderes.“

Da es zahlreiche Aufenthaltsgenehmigungen gibt, muss man sich zunächst entscheiden, welche den eigenen Bedürfnissen entspricht. ©Csundahl/iStock

Nach der Antragstellung beim spanischen Konsulat im Heimatland des Antragstellers und der Genehmigung des Konsulats erhält der Antragsteller ein Visum, das die Einreise nach Spanien ermöglicht. Nach der Ankunft in Spanien müssen sich die Expats bei der Einwanderungsbehörde anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag nicht bei einem beliebigen Konsulat Ihrer Wahl einreichen können. Sie müssen den Antrag bei dem Konsulat stellen, das für den Ort Ihres ständigen Wohnsitzes zuständig ist.

Spanien bietet viele Möglichkeiten für Visa und Aufenthaltsgenehmigungen. Jede Option hat ihre eigenen Anforderungen. Die häufigsten Möglichkeiten sind:

  • Touristenvisum
  • Aufenthaltsgenehmigung für Studenten
  • Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Nichtberufstätige (manchmal auch Ruhestandsvisum genannt)
  • Arbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung
  • SelbständigeArbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung
  • Unternehmervisum und Aufenthaltsgenehmigung
  • Investorenvisum und Aufenthaltsgenehmigung (auch als „Goldenes Visum“ bekannt)
  • Langfristige (Dauerhafte) Aufenthaltsgenehmigung
  • Spanische Staatsangehörigkeit für die Nachkommen sephardischer Juden
  • Visum und Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige (arraigo)

Seltenere Möglichkeiten sind innerbetrieblicheFirmenüberstellungen, Familienzusammenführung, Asylbewerber, Studenten, die nach dem Studium ein Praktikum absolvieren, und ehemalige Studenten, die sich nach dem Studium um einen Arbeitsplatz bewerben.

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Vorteile und Anforderungen für jede Option. Informieren Sie sich auf der Website Ihres Konsulats über alle wichtigen Einzelheiten.

Touristenvisum

Erlaubt Ihnen einen 90-tägigen Aufenthalt in Spanien, aber danach müssen Sie sich 90 Tage lang außerhalb des Schengen-Raums aufhalten, bevor Sie zurückkehren können. Falls Sie mit der Schengen-Zone nicht vertraut sind. Es ist fast dasselbe wie in der EU, aber nicht genau. Normalerweise wird das Touristenvisum für Nordamerikaner bei der Ankunft automatisch ausgestellt, aber erkundigen Sie sich bei Ihrem Konsulat, ob das auch für Sie gilt. Sie benötigen einen gültigen Reisepass, ein Hin- und Rückflugticket (oder ein Ticket für die Weiterreise), eine Unterkunft (Hotelreservierung oder Einladung eines Freundes) und ausreichende Geldmittel (etwa 100 Dollar pro Tag).

Aufenthaltsgenehmigung für Studenten

Wenn Sie mindestens 20 Stunden pro Woche am Unterricht teilnehmen, können Sie diese Genehmigung von Spanien aus beantragen, während Sie ein Touristenvisum haben. Die Genehmigung gilt so lange, wie der Unterricht dauert. Es gibt keine Altersgrenze. Eine Person könnte in einem Masterstudiengang oder in Sprachkursen eingeschrieben sein und wäre berechtigt, solange sie 20 Stunden pro Woche am Unterricht teilnimmt. Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind und dass Sie über die finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während des Studiums zu bestreiten. Mit dieser Genehmigung haben Sie Zugang zum spanischen Gesundheitssystem.

Nicht lukratives Visum und Aufenthaltsgenehmigung (manchmal auch als Ruhestandsvisum bezeichnet)

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gilt die erste Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr. Die erste und die zweite Verlängerung gelten jeweils für zwei Jahre, so dass die nicht lukrative Aufenthaltserlaubnis fünf Jahre dauern kann (dann haben Sie Anspruch auf die langfristige Aufenthaltserlaubnis). Definitionsgemäß können Sie mit dieser Genehmigung keine bezahlte Arbeit aufnehmen (und das schließt Fernarbeit jeglicher Art ein). Nach einem Jahr können Sie die nicht lukrative Aufenthaltsgenehmigung in eine Aufenthaltsgenehmigung für Erwerbstätige oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Selbstständige umwandeln.

Sie müssen den Gegenwert von 30.000 € (33.286 $ zum aktuellen Wechselkurs) auf einem Bankkonto haben oder über ein Einkommen aus Renten oder Investitionen von 2.130 € (2.363 $) pro Monat verfügen, plus 532 € (590 $) pro Monat für Ihren Ehepartner und jedes unterhaltsberechtigte Kind. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Gehälter werden nicht anerkannt. Außerdem müssen Sie eine private Krankenversicherung in Spanien nachweisen, ein sauberes Führungszeugnis des FBI (mit Fingerabdrücken) und ein Schreiben eines Arztes vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie keine ansteckenden Krankheiten haben. Die Konsulate können noch weitere Anforderungen stellen. Einige Konsulate verlangen einen „Unterkunftsnachweis“ in Form eines einjährigen Mietvertrags oder eines Eigentumsrechts an einer Immobilie in Spanien. Ainhoa sagt, dass der Nachweis einer Unterkunft ausreichen sollte.

Arbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung

Dies benötigen Sie, wenn Sie von einem Unternehmen zur Arbeit in Spanien eingestellt werden. In diesem Fall wird Ihr Arbeitgeber den größten Teil der Arbeit erledigen oder Ihnen zumindest sagen, was Sie zu tun haben. Je nach Situation müssen Sie den Antrag bei Ihrem Heimatkonsulat stellen. In einigen Fällen können Sie jedoch von Spanien aus einen Antrag stellen, wenn Sie einen legalen Wohnsitz haben oder ein Touristenvisum besitzen.

Visum für Selbstständige und Aufenthaltsgenehmigung

Dieses Visum, auch Autonomo genannt, benötigen Sie, wenn Sie freiberuflich arbeiten möchten, auch im Rahmen von Fernarbeit. Sie müssen das Visum bei Ihrem Heimatkonsulat beantragen, einen Geschäftsplan und alle erforderlichen Genehmigungen vorlegen und nachweisen, dass Sie über die nötigen Mittel verfügen, um Ihr Unternehmen in Gang zu bringen.

Wenn Sie das Visum erhalten und in Spanien angekommen sind, müssen Sie Ihre Adresse registrieren lassen, dann die Aufenthaltskarte beantragen, sich bei der Sozialversicherung anmelden und sich als Freiberufler registrieren lassen. Der Autonomo verlangt von Ihnen eine steigende monatliche Gebühr, die bei etwa 60 € (66 $) beginnt und auf über 280 € (310 $) ansteigt. Außerdem müssen Sie die spanische Sozialversicherung, die Mehrwertsteuer und die persönliche Einkommenssteuer zahlen. Für Ehepartner oder Familienangehörige wird damit kein legaler Wohnsitz begründet. Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um herauszufinden, ob dies für Sie finanziell sinnvoll ist. Autonomo-Inhaber haben Zugang zur staatlichen Gesundheitsfürsorge, was die Kosten für eine private Krankenversicherung spart.

Unternehmervisum und Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie ein Unternehmen in Spanien gründen möchten, sollten Sie dieses Visum/diese Genehmigung beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis gilt für ein Jahr und kann verlängert werden. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt auch für Ehegatten, unterhaltsberechtigte Kinder und ältere Familienangehörige. Neben der Erfüllung der gleichen finanziellen Anforderungen und der Notwendigkeit eines FBI-Berichts und einer privaten Krankenversicherung wie bei der nicht lukrativen Aufenthaltsgenehmigung müssen die Antragsteller einen innovativen und tragfähigen Geschäftsplan vorlegen, der vom spanischen Handelsamt genehmigt wird. Unternehmer können sich entweder von Spanien aus oder bei ihrem spanischen Konsulat bewerben. Die Bearbeitung ist schnell, nicht mehr als 20 Arbeitstage.

Investorenvisum und Aufenthaltsgenehmigung (auch bekannt als „Goldenes Visum“)

Kaufen Sie eine Immobilie in Spanien im Wert von 500.000 € (554.780 $) oder mehr und erhalten Sie ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung für sich selbst, Ihren Ehepartner und Ihre unterhaltsberechtigten Kinder sowie die Erlaubnis, in Spanien zu arbeiten. Finanzielle Unterlagen, ein FBI-Bericht und eine private Krankenversicherung sind erforderlich. Das Visum gilt für ein Jahr, kann aber verlängert werden, auch wenn Sie sich länger als sechs Monate außerhalb Spaniens aufgehalten haben.

Der Immobilienkauf muss innerhalb von 90 Tagen vor der Antragstellung getätigt worden sein, und der Betrag von 500.000 € muss unbelastet sein. Sie können den Antrag von Ihrem Heimatkonsulat aus stellen, aber die Beantragung während Ihres Aufenthalts in Spanien mit einem Touristenvisum bietet Ihnen mehr Vorteile. Die Anträge werden innerhalb von 10 Tagen bearbeitet. Sie können auch ein Goldenes Visum erhalten, wenn Sie spanische Staatsanleihen im Wert von 2 Millionen Dollar kaufen, 1 Million Euro (1,1 Millionen Euro) bei einem spanischen Finanzinstitut einzahlen oder Aktien spanischer Unternehmen im Wert von 1 Million Euro kaufen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Artikel über Goldene Visa unter IntLiving.com/iberianvisas

Langfristige (permanente) Aufenthaltsgenehmigung

Nach fünf Jahren Aufenthalt in Spanien mit einer der oben beschriebenen Aufenthaltsgenehmigungen haben Sie automatisch Anspruch auf eine permanente Aufenthaltsgenehmigung, sofern Sie Spanien in diesen fünf Jahren nicht länger als 10 Monate verlassen haben. Die Zeit, die Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten verbracht haben, wird zu 50 % angerechnet. Sobald Sie diese Genehmigung haben, müssen Sie sich nur noch einen Tag pro Jahr in Spanien aufhalten, um sie zu behalten. Mit der Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten Sie das Recht auf Arbeit und Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem.

Spanische Staatsangehörigkeit für die Nachkommen sephardischer Juden

Sie können den Antrag bei Ihrem Heimatkonsulat stellen. Zu den Voraussetzungen, siehe: Tiny.cc/7n3tiz

Visum und Aufenthalt für Familienangehörige (arraigo)

Wenn mindestens ein Elternteil ursprünglich Spanier war oder Sie ein minderjähriges Kind mit spanischer Staatsangehörigkeit haben, haben Sie Anspruch auf diesen Aufenthalt. Zu den Unterlagen gehören ein sauberes Strafregister und Geburtsurkunden der spanischen Familie. Die Voraussetzungen finden Sie unter: Tiny.cc/arraigo

Für allgemeine Informationen über Ihre Möglichkeiten siehe: Tiny.cc/Spainimmigration

Der Haken an der Sache ist, dass jedes Konsulat seine eigene Liste von Anforderungen hat, die sich von denen anderer Konsulate unterscheiden können. Ainhoa warnt: „Vieles hängt davon ab, seien Sie also vorsichtig mit der Auslegung der Anforderungen. Das Konsulat hat die Entscheidungsbefugnis über die Genehmigung des Antrags, aber das Gesetz ist für alle gleich, und im Falle eines Fehlers kann man immer in Berufung gehen.“

Ihr Rat an Nordamerikaner, die nach Spanien ziehen wollen, lautet: „Machen Sie einen guten Plan, haben Sie eine juristische Strategie und einen Plan B, nur für den Fall.“ Und wie Sie nach der Lektüre dieses Artikels wahrscheinlich zustimmen werden, ist es aufgrund der Komplexität der Einwanderungsgesetze immer eine gute Idee, einen Anwalt für Einwanderungsrecht zu konsultieren, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.

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