Michigan State Seal

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Great Seal of the State of Michigan

Adopted in on June 2, 1835

Das Große Siegel des Staates Michigan wurde von Lewis Cass entworfen, dem zweiten (nicht amtierenden) Territorialgouverneur von Michigan. Das Siegel wurde nach dem Vorbild des Siegels der Hudson Bay Fur Company entworfen. Es wurde dem Verfassungskonvent von 1835 vorgelegt und am 2. Juni 1835 als offizielles Großes Siegel von Michigan angenommen.

Im Gesetz Nr. 19 von 1963 heißt es: „Das große Siegel besteht aus dem Wappen des Staates, um das herum die Worte ‚Great Seal of the State of Michigan, A.D. MDCCCXXXV‘ erscheinen. „

Großes Siegel des Staates Michigan

Das Große Siegel des Staates Michigan stellt das Wappen des US-Bundesstaates Michigan auf einem hellblauen Feld dar. Auf dem dunkelblauen Schild geht die Sonne über einem See und einer Halbinsel auf, ein Mann hält ein langes Gewehr mit erhobener Hand und steht für Frieden und die Fähigkeit, seine Rechte zu verteidigen. Der Elch und der Elch sind Symbole für Michigan, während der Weißkopfseeadler für die Vereinigten Staaten steht.

Das Motiv enthält drei lateinische Mottos. Von oben nach unten lauten sie:

  1. auf dem roten Band: E Pluribus Unum, „Aus vielen, eins“, ein Motto der Vereinigten Staaten
  2. Auf dem hellblauen Schild: Tuebor, „Ich werde verteidigen“ (obwohl einige Gelehrte „beobachten“ oder „erwägen“ vorziehen)
  3. Auf dem weißen Band: Si Quæris Peninsulam Amœnam Circumspice, „Wenn du eine angenehme Halbinsel suchst, sieh dich um“, was das offizielle Staatsmotto ist. Es wurde 1835 angenommen und soll durch die Ehrung des Architekten Christopher Wren in der St. Paul’s Cathedral in London angeregt worden sein, die lautet: Si monumentum requiris, circumspice (lateinisch „Wenn du ein Denkmal suchst, sieh dich um“).

Das Siegel wurde am 2. Juni 1835 angenommen.

Michigan State Coat of Arms

Das Wappen ist uns vertraut, weil es auf der Staatsflagge Michigans abgebildet ist. Dies geschah zum ersten Mal im Jahr 1837. Seitdem waren zahlreiche Flaggen in Gebrauch, die das Staatswappen in verschiedenen Designs und Emblemen trugen.
Erst 1865 wurde jedoch eine offizielle Flagge Michigans angenommen. Das Design dieser Flagge, die von Generaladjutant John Robertson empfohlen und von Gouverneur Crapo genehmigt wurde, zeigte auf einer Seite das Staatswappen auf einem blauen Feld. Auf der Rückseite befand sich das Wappen der Vereinigten Staaten.
Die Flagge des Bundesstaates Michigan wurde erstmals bei der Grundsteinlegung des Denkmals auf dem Soldatenfriedhof in Gettysburg am 4. Juli 1865 entrollt.
Mit dem Gesetz 209 von 1911 wurde die Flagge des Bundesstaates Michigan mit dem einfachen Satz „The State Flag shall be blue charged with the arms of the state.“ (MCL 2.23) Flaggen können beim Michigan Department of Management and Budget unter der Telefonnummer 517/322-5088 erworben werden.
Das aktuelle Wappen von Michigan wurde 1911 vom Gesetzgeber angenommen. (MCL 2.21) Es ist identisch mit dem Großen Siegel von Michigan, wobei die Legende oder der Kreis „The Great Seal of the State of Michigan, A.D. MDCCCXXXV“ weggelassen wurde.
Im Gegensatz zum Großen Siegel kann das Wappen auf Dokumenten, Briefpapier oder Ornamenten gedruckt werden, ohne Design oder Worte und losgelöst von jeder Werbung. (MCL 750.247) Allerdings macht sich eine Person, die das Wappen unsachgemäß ausstellt und zeigt, einer Ordnungswidrigkeit schuldig. (MCL 750.245

Das Große Siegel ist von Zeit zu Zeit geändert worden. Das derzeitige Siegel wurde jedoch seit 1911 nicht mehr geändert. Faksimiles oder Reproduktionen des Großen Siegels dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die nicht mit offiziellen Funktionen des Staates in Verbindung steht. (MCL 2.45) Eine Person, die eine Bestimmung des Great Seal Act verletzt, macht sich eines Vergehens schuldig (MCL 2.46).

Michigan Compiled Laws

GREAT SEAL (EXCERPT)
Act 19 of 1963 (2nd Ex. Sess.)
2.41 Great seal; as official seal.
Sec. 1.
Der Staat Michigan hat ein großes Siegel, das das offizielle Siegel des Staates ist.
2.42 Großes Siegel; Beschreibung.
Sec. 2.
Das große Siegel besteht aus dem Wappen des Staates, um das herum die Worte „großes Siegel des Staates Michigan, A.D. MDCCCXXXV“ erscheinen.
2.43 Großes Siegel; amtliche Stempel.
Sec. 3.
Die amtlichen Stempel des großen Siegels dürfen nicht außerhalb des Staates transportiert werden, sondern verbleiben am Sitz der Regierung im Büro des Staatssekretärs.
2.44 Großes Siegel; Abdruck auf bestimmten Dokumenten.
Sec. 4.
Ein Abdruck des großen Siegels wird auf folgenden Dokumenten angebracht, jedoch nicht auf anderen:
(a) Auslieferungen.
(b) Haftbefehle, die im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens ausgestellt werden.
(c) Begnadigungen.
(d) Umwandlungen von Urteilen.
(e) Ernennungen durch den Gouverneur in öffentliche Ämter.
(f) Eisenbahnpolizeikommissionen.
(g) Notarkommissionen.
(h) Proklamationen des Gouverneurs, einschließlich der Einberufung außerordentlicher Sitzungen der Legislative.
(i) Landpatente.
(j) Urkunden über die Hundertjahrfeier von Bauernhöfen, die ausgestellt werden, wenn das Land seit 100 Jahren oder mehr im Familienbesitz ist.
(k) Militäraufträge, die unter der Autorität des Generaladjutanten ausgestellt werden.
(l) Bescheinigungen über die Amtsführung von Verwaltungsratsmitgliedern, Bezirksschreibern und Notaren.
(m) Bescheinigungen über die Qualifikationen gewählter und ernannter Beamter.
(n) Markeneintragungsurkunden.
(o) Kopien von Aufzeichnungen und Dokumenten, die nach dem Gesetz beim Staatssekretär eingereicht oder von ihm aufbewahrt werden müssen, um ihre Echtheit zu beglaubigen.
2.45 Großes Siegel; Faksimiles und Reproduktionen.
Sec. 5.
Kein Faksimile oder eine Reproduktion des großen Siegels darf in einer Weise verwendet werden, die nicht mit offiziellen Funktionen des Staates verbunden ist.
2.46 Verstöße gegen das große Siegel; Strafe.
Sek. 6.
Jede Person, die gegen eine Bestimmung dieses Gesetzes verstößt, macht sich eines Vergehens schuldig.
2.47 Gesetz über das große Siegel; Datum des Inkrafttretens.
Sek. 7.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1964 in Kraft.
Geschichte: 1963, 2nd Ex. Sess., Act 19, Eff. Jan. 1, 1964

GRENZEN VON MICHIGAN, MINNESOTA UND WISCONSIN

GRENZEN VON MICHIGAN, MINNESOTA UND WISCONSIN (AUSZUG)
Gesetz 267 von 1947
2.207 Der Gouverneur vollzieht den endgültigen Entwurf und bringt sein Siegel an.
Sek. 7.
Der Gouverneur von Michigan wird ermächtigt und angewiesen, die Ratifizierung dieses Abkommens zu bezeugen, indem er den endgültigen Entwurf in seinem eigenen Namen und im Namen des Staates Michigan unterzeichnet und das Siegel des Staates Michigan anbringt.
Geschichte: 1947, Act 267, Eff. Oct. 11, 1947 ;– CL 1948, 2.207

Michigan Compiled Laws

COAT-OF-ARMS AND FLAG (EXCERPT)
Act 209 of 1911
2.22 State coat-of-arms; emblazonment.
Sec. 2.
Das Staatswappen wird wie folgt geprangt:
Häuptling, Azur, Motto argent Tuebor;
Charge, Azur, Sonnenstrahl aufsteigend sinister proper, See wellig proper, Halbinsel dexter grasig proper, Mann dexter auf Halbinsel, rustikal, bewohnt, dexter Arm erhoben, dexter gedreht, sinister Arm mit Gewehrschaft ruhend, alles proper;
Wappen: Auf einem Kranz in Azur und Or ein amerikanischer Adler, der sich nach vorne erhebt, die Flügelspitzen teilweise zur Basis gesenkt, alles proper, die vordere Kralle hält einen Olivenzweig mit 13 Früchten, die hintere Kralle hält eine Garbe mit 3 Pfeilen, alles proper. Über seinem Kopf ein azurblauer Himmel, umgeben von einer goldenen Schriftrolle mit der Devise „E Pluribus Unum“ in Silber;
Unterstützer;
Dexter, ein aufgerichteter Elch, proper;
Sinister, ein aufgerichteter Elch, proper;
Mottoes, auf der Schriftrolle unendlich hoch schmal in Silber, in Silber die Devise „Si quaeris peninsulam, amoenam.“
Auf der unendlichen unteren, breiteren silbernen Schriftrolle in Zobel die Devise „circumspice“
Bemerkungen:
Rollenträger und konventionelles Blattmuster zwischen Schild und oberer Schriftrolle oder;
Schildträger ruhen auf den Rollenträgern und dem Blattmuster.
Geschichte: 1911, Act 209, Eff. Aug. 1, 1911 ;– CL 1915, 1099 ;– CL 1929, 135 ;– CL 1948, 2.22


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