Ph.D.-Programm

Einführung

Das Ph.D.-Studium am Fachbereich Informatik der USC bereitet die Studenten auf eine Karriere in der Forschung vor. Ziel des Programms ist es, talentierte Köpfe durch Forschung und formale Lehrveranstaltungen zu fördern, um zukünftige Vordenker der Informatik hervorzubringen. Das Programm nimmt Studierende auf, die einen vierjährigen Bachelor-Abschluss in einem einschlägigen Fachgebiet erworben haben; ein Master-Abschluss ist keine Voraussetzung für die Zulassung. Nach der Aufnahme in das Programm müssen die Studierenden eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um den Doktortitel zu erlangen. Diese Anforderungen werden im Folgenden beschrieben.

Einheiten-Anforderungen

Ein Student muss insgesamt mindestens 60 Einheiten absolvieren, von denen mindestens 40 auf 500er-Niveau oder höher sein müssen (über den Bachelor-Abschluss hinaus und einschließlich der erforderlichen Kurse, wie in den Anforderungen unten aufgeführt). Ein Student muss einen Notendurchschnitt von 3,0 erreichen, um in einem guten akademischen Zustand zu bleiben.

Kursvoraussetzungen

Pflichtkurse: Jeder Student muss zwei Semester CSCI 697 (je 1 Einheit, maximal 2) und CSCI 670 (4 Einheiten) belegen. Darüber hinaus müssen die Studierenden zwei Semester CSCI 698 (je 1-2 Einheiten, keine Höchstzahl) als Teil einer Lehrverpflichtung absolvieren. CSCI 698 ist eine Lehrveranstaltung im Zusammenhang mit einer Lehrverpflichtung und wird in Abschnitt 7 beschrieben. Wahlpflichtkurse: Zusätzlich zu den Pflichtkursen muss jeder Student fünf (5) CSCI-Kurse auf dem Niveau 500 und höher belegen, die jeweils 4 Einheiten umfassen. Nicht mehr als zwei (2) dieser Kurse (insgesamt 8 Einheiten) dürfen auf dem Niveau 500 liegen; die übrigen müssen CSCI-Kurse auf dem Niveau 600 sein. Gezielte Forschungseinheiten oder Diplomarbeitskredite erfüllen diese Anforderung nicht. Den Studierenden wird dringend empfohlen, mindestens einen ihrer Wahlkurse in einem Bereich der Informatik zu belegen, der sich von ihrem geplanten Forschungsgebiet unterscheidet. Es wird erwartet, dass der PhD-Berater den Studenten in dieser Frage berät. Auf das Erfordernis des Kurses CSCI 670 kann nur durch Prüfung verzichtet werden. Jeder Kurs in der Abteilung hat ein Fakultätsmitglied, das als „Eigentümer“ des Kurses bezeichnet wird. Der Inhaber des Kurses CSCI 670 ist für die Erstellung und Benotung der Befreiungsprüfung zuständig. CSCI 697 und CSCI 698 können nicht erlassen werden.

Screening

Das Screening-Verfahren dient dazu, die Fortschritte eines Studenten in den erforderlichen Kursen zu bewerten, einen Forschungsberater auszuwählen und ein vorläufiges Forschungsprogramm für die Dissertation aufzustellen. Es wird erwartet, dass ein Student vor der Anmeldung zum Screening einen Betreuer gefunden hat und lange genug mit ihm zusammengearbeitet hat, damit das Fakultätsmitglied die Eignung des Studenten für die Forschung beurteilen kann. Unabhängig von den belegten Kursen, den erworbenen Einheiten und der Dauer der Zusammenarbeit mit dem/der Berater/in muss ein/e Studierende/r im dritten Semester des Studiengangs einen Antrag auf Screening stellen. Die Entscheidung, ob ein/e Studierende/r in das Screening aufgenommen wird, wird in einer Sitzung eines Fakultätsausschusses getroffen. Diese Entscheidung stützt sich auf die Qualität der Kursarbeit des Studenten und auf die Empfehlung des Beraters hinsichtlich der Eignung des Studenten für die Forschung. Wird ein Student beim ersten Versuch nicht angenommen, kann er einen weiteren Versuch unternehmen, der innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Versuch unternommen werden muss. Wird ein Student beim zweiten Versuch nicht angenommen, wird er/sie mit sofortiger Wirkung aus dem PhD-Programm entlassen.

Jährliche Überprüfung

Jedes Frühjahrssemester wird jeder PhD-Student des Programms von einem Fakultätsausschuss überprüft. Dabei handelt es sich um eine strenge Prüfung. Jeder Student muss seinen aktuellen Lebenslauf und eine Liste von Veröffentlichungen und/oder Errungenschaften einreichen; der Fakultätsberater jedes Studenten wird außerdem eine Erklärung zur Bewertung der Forschung und der Fortschritte des Studenten abgeben. Das Ergebnis der Prüfung ist eine Bewertung mit „ausgezeichnet“, „befriedigend“ oder „nicht befriedigend“. Ein Student muss bei der letzten jährlichen Überprüfung eine „befriedigende“ oder „ausgezeichnete“ Bewertung erhalten, bevor er/sie zur Eignungsprüfung oder zur Verteidigung seiner/ihrer Dissertation zugelassen wird. Für jeden Studierenden, der ein „unbefriedigendes“ Jahresgutachten erhält, entwickeln der Fakultätsberater des Studierenden und der stellvertretende Vorsitzende für PhD-Angelegenheiten einen Sanierungsplan. Der Student kann innerhalb von sechs Monaten erneut geprüft werden. Zwei aufeinanderfolgende unbefriedigende Beurteilungen können als Grund für den Ausschluss eines Studenten aus dem PhD-Programm herangezogen werden.

Seminar- und Dissertationsvorschlags-Teilnahmepflicht

Jeder PhD-Student muss jedes Semester an vier (4) Seminaren der Abteilung und/oder Dissertationsvorschlägen teilnehmen. Ein Student kann keine befriedigende oder ausgezeichnete Jahresbewertung erhalten, wenn er nicht an den vier erforderlichen Seminaren/Dissertationsvorschlägen teilgenommen hat.

Lehrverpflichtung

Jeder Doktorand muss CSCI 698 bestehen: Teaching Practicum in zwei oder mehr Semestern absolvieren, bevor sie/er ihren/seinen Doktortitel erwerben kann. CSCI 698 setzt voraus, dass ein Doktorand als TA für eine Informatikklasse tätig ist. In mindestens einem Fall der CSCI 698-Registrierung muss der/die Doktorand/in als Assistent/in für eine Klasse tätig sein, die von einem Fakultätsmitglied unterrichtet wird, das nicht der/die Berater/in des/der Doktoranden/in ist. Um die Lehrverpflichtung zu erfüllen, muss der Student mindestens zwei verschiedene Kurse in zwei verschiedenen Semestern unterrichten.

Qualifikationsprüfung

Alle Doktoranden müssen eine Qualifikationsprüfung in Informatik ablegen. Vor dem Bestehen der Eignungsprüfung muss ein Student alle seine/ihre Kursanforderungen abgeschlossen haben. Die Eignungsprüfung wird von einem Beratungsausschuss abgenommen, der sich aus dem Dissertationsberater und vier (4) weiteren Fakultätsmitgliedern zusammensetzt. Der Dissertationsbetreuer des Studenten fungiert als Vorsitzender des Beratungsausschusses. Dem Ausschuss müssen mindestens drei (3) Fakultätsmitglieder angehören, die einen Lehrauftrag in Informatik haben, und mindestens ein Ausschussmitglied muss einen festen Lehrauftrag in der Fakultät für Informatik haben. Dem Ausschuss muss außerdem ein fest angestelltes USC-Fakultätsmitglied aus einem anderen Fachbereich angehören, das nicht primär in der Informatik tätig ist. Alle Beratungsausschüsse müssen vom stellvertretenden Vorsitzenden für Promotionsangelegenheiten, vom Dekanat und von der Graduiertenschule genehmigt werden. In Ausnahmefällen kann der Beratungsausschuss neben den fünf Mitgliedern der USC auch Lehrkräfte anderer Universitäten umfassen. Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen: Schriftlich und mündlich. Um an der Eignungsprüfung teilnehmen zu können, muss ein Student ein zufriedenstellendes Ergebnis bei der letzten Jahresprüfung und einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 vorweisen können. Ein Schüler kann den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung ablegen, bevor er seine Kursanforderungen erfüllt hat. Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung sollte während des 4. Semesters des PhD-Programms abgelegt werden. Der schriftliche Teil wird in Form einer Hausarbeit geschrieben. Das Thema und der Umfang der Arbeit werden in Zusammenarbeit mit dem Qualifikationsprüfungsausschuss festgelegt. Die Kriterien für den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung lauten wie folgt:

  1. Mindestens 15 Seiten im ACM Computer Science Style.
  2. Der Schreibstil muss von publizierbarer Qualität sein, wie vom Beratungsausschuss festgelegt.
  3. Muss mindestens 30 wissenschaftliche Referenzen enthalten.

Der Student besteht den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung mit Zustimmung seines Ausschusses. Wenn ein Student den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung nicht besteht, kann er/sie ihn ein weiteres Mal wiederholen. Der Student muss den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung innerhalb von mindestens sechs (6) und höchstens 12 Monaten nach dem ersten Versuch wiederholen. Der mündliche Teil der Eignungsprüfung muss bis zum Ende des dritten Studienjahres abgelegt werden. Er ist nicht öffentlich. Im mündlichen Teil der Eignungsprüfung wird die Fähigkeit des Studenten bewertet, einen 30-minütigen Vortrag über das im schriftlichen Teil behandelte Thema zu halten und zu zeigen, dass er dieses Thema angemessen beherrscht, was sich sowohl in der Qualität des Vortrags als auch in der Fähigkeit, Fragen des Ausschusses zu beantworten, widerspiegelt. Der Student darf den mündlichen Teil der Eignungsprüfung nicht ansetzen, wenn er den schriftlichen Teil nicht bestanden hat. Wenn ein Student den mündlichen Teil der Eignungsprüfung nicht besteht, kann er/sie ihn ein weiteres Mal wiederholen. Der Studierende muss den mündlichen Teil der Eignungsprüfung innerhalb von mindestens sechs (6) und höchstens 12 Monaten nach dem ersten Versuch wiederholen. Über eine Verschiebung eines Teils der Eignungsprüfung entscheidet der stellvertretende Vorsitzende des PhD-Programms von Fall zu Fall.

Thesis Proposal

Das Thesis Proposal ist eine Präsentation, die der Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Präsentation muss mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden. Die Ankündigung muss den Titel und die Zusammenfassung der Präsentation, den Ort, das Datum und die Uhrzeit sowie die Namen der Mitglieder des Beratungsausschusses enthalten. Die Präsentation sollte mindestens 45 Minuten dauern, wobei am Ende Zeit für Fragen bleibt. Alle derzeitigen Doktoranden sind aufgefordert, an der öffentlichen Fragestunde teilzunehmen. Ein Teil der Fragestunde kann nach dem Ermessen des Beratungsausschusses des Studenten geschlossen werden. Der Vorschlag für die Dissertation muss bis zum Ende des fünften Studienjahres eingereicht werden; es wird jedoch dringend empfohlen, dass die Studierenden dies bis zum Ende des vierten Studienjahres tun. Nur Studierende, die die Qualifikationsprüfung (schriftlich und mündlich) bestanden haben, können einen Termin für die Präsentation des Thesis Proposal vereinbaren. Der Beratungsausschuss prüft den Vorschlag für die Abschlussarbeit auf seine Neuartigkeit, Substanz und Durchführbarkeit und entscheidet, ob der Vorschlag angenommen wird. Wird der Thesis-Vorschlag eines Studenten nicht genehmigt, kann der Student einen zusätzlichen Vorschlag machen. Der Student muss den zusätzlichen Vorschlag innerhalb von höchstens sechs (6) Monaten nach dem ersten Versuch einreichen.

Dissertationsverteidigung

Eine Dissertation, die Originalforschung beinhaltet, vervollständigt die Anforderungen für einen Doktortitel. Die Verteidigung der Dissertation muss in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung erfolgen. Die Verteidigung muss mindestens eine Woche im Voraus angekündigt werden. Um die Verteidigung anzusetzen, muss der Student das Thesis Proposal bestanden haben. Die Ankündigung der Verteidigung muss den Titel und die Zusammenfassung der Dissertation, den Ort, das Datum und die Uhrzeit der Prüfung sowie die Namen der Mitglieder des Ausschusses zur Verteidigung der Dissertation enthalten. Der Student muss dem Ausschuss die vollständige schriftliche Dissertation mindestens fünf (5) Arbeitstage vor der geplanten Verteidigung vorlegen. Der Ausschuss zur Verteidigung der Dissertation muss aus mindestens drei (3) Mitgliedern bestehen, von denen mindestens zwei einen Lehrauftrag in Informatik haben müssen. Den Vorsitz des Ausschusses führt der Betreuer der Dissertation. Mindestens ein Mitglied des Ausschusses muss eine feste Anstellung in der Fakultät für Informatik haben. Dem Ausschuss muss außerdem ein fest angestelltes (oder fest angestelltes) USC-Fakultätsmitglied aus einem anderen Fachbereich angehören, das nicht primär in der Informatik tätig ist.

Zeitliche Beschränkungen

Ein Student muss die Eignungsprüfung innerhalb von vier Jahren nach seiner Zulassung zum PhD-Programm bestehen. Die Verteidigung der Dissertation muss innerhalb von sieben Jahren nach der Zulassung zum PhD-Programm abgeschlossen werden (sechs Jahre, wenn der Student bereits einen entsprechenden Master-Abschluss hat). Nach sieben Jahren im PhD-Programm hat der Student möglicherweise keinen Anspruch mehr auf eine Finanzierung als Lehrassistent durch die Fakultät für Informatik. Eine Verlängerung beider Fristen (Eignungsprüfung und Verteidigung) bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Informatik-Fakultät. In keinem Fall dürfen die gewährten Verlängerungen die von der USC Graduate School festgelegten Fristen überschreiten.

Abwesenheiten

Doktoranden können vom Lehrstuhl oder von einem vom Lehrstuhl mit Zustimmung der Graduate School ernannten Ausschuss für maximal 24 Monate (nicht notwendigerweise aufeinanderfolgend) beurlaubt werden. Während dieser Abwesenheit wird die Uhr, die die Fristen für die Eignungsprüfung und die Verteidigung festlegt, angehalten. Der Zeitplan wird wieder aufgenommen, wenn der Student aus der Beurlaubung zurückkehrt. Eine Beurlaubung von mehr als 24 Monaten oder eine Beurlaubung, die innerhalb von vier Monaten nach Ablauf einer Frist beantragt wird, bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Informatik-Fakultät. Abwesenheiten, die länger als 24 Monate dauern, bedürfen ebenfalls der Genehmigung der USC Graduate School.

Übertragungsvoraussetzungen

Studenten mit einem einschlägigen MS-Abschluss einer anderen Universität können bis zu 30 Einheiten auf ihren PhD-Abschluss übertragen. Höchstens zwei Kurse können als Ersatz für die erlaubten zwei 500-Level-Kurse in der Kursanforderung verwendet werden. Für die 600-Level-Kurse sind keine Substitutionen erlaubt.

Beantragung des MS-Abschlusses

Nach der Erfüllung der PhD-Kursanforderungen und dem Abschluss von mindestens 28 Einheiten mit einem Notendurchschnitt von 3,0 ist ein Student berechtigt, eine Petition für einen Master-Abschluss in Informatik einzureichen.

Bestehende Studenten und die neuen PhD-Anforderungen

Diese Anforderungen gelten für alle Studenten, die im Herbst 2015 oder später zum PhD-Programm Informatik zugelassen werden. Studierende, die vor Herbst 2015 zugelassen wurden, können sich dafür entscheiden, diese Anforderungen auf sich anwenden zu lassen. Dazu muss der Student dem Fachbereich ein vom Doktorvater des Studenten unterzeichnetes Genehmigungsschreiben vorlegen.

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