Rechtliche Fragen und Antworten: Müssen Vermieter Teppichböden alle fünf Jahre austauschen?

Frage: Ich habe einem unserer Mieter eine dreitägige Mahnung zur Zahlung der Miete oder zur Kündigung zugestellt. Innerhalb der Drei-Tage-Frist habe ich eine Teilzahlung erhalten. Muss ich eine weitere Mahnung für den Rest der Miete zustellen, oder ist die Kündigung noch gültig?

Ted Kimball
Kimball, Tirey & St. John LLP

Antwort: Nach kalifornischem Recht muss ein Vermieter, der eine Teilzahlung der in einer dreitägigen Kündigungsfrist geforderten Miete akzeptiert, eine neue Kündigung für den geschuldeten Restbetrag ausstellen.

Frage: Wie wird man Mieter los, die schmutzige Wohnungen haben? Sie zahlen immer pünktlich.

Antwort: Wenn der Zustand der Wohnung eines Mieters eine Gefahr für die Gesundheit oder den Brand darstellt, sollte der Vermieter Maßnahmen ergreifen, um die Beseitigung der Gefahr zu verlangen oder, falls erforderlich, das Mietverhältnis zu beenden und die Wohnung zu räumen. Wenn der Zustand keine Gefahr für die Gesundheit oder den Brand darstellt, können Sie das Mietverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen kündigen oder, wenn der Mietvertrag befristet ist, nicht verlängern. Wenn der Mieter an einer Behinderung leiden könnte, die als „Horten“ bezeichnet wird, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, bevor Sie fortfahren.

Frage: Einer unserer Mieter teilte mir mit, dass Wohnungsvermieter alle fünf Jahre einen neuen Teppichboden verlegen müssen. Stimmt das?

Antwort: Nein. In Kalifornien gibt es keine besonderen Vorschriften für den Austausch von Teppichböden oder für den Zustand der Wohnung, solange sie sich in einem bewohnbaren Zustand befindet, d. h. frei von wesentlichen Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken.

Kimball, Tirey & St. John LLP ist eine Anwaltskanzlei, die Eigentümer und Verwalter von Wohn- und Gewerbeimmobilien vertritt. Dieser Artikel dient nur zu allgemeinen Informationszwecken. Die Gesetzgebung kann sich seit der Veröffentlichung dieses Artikels geändert haben. Bevor Sie handeln, sollten Sie sich von unserer Kanzlei rechtlich beraten lassen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches KTS-Büro. Kontaktinformationen finden Sie auf unserer Website: www.kts-law.com. Frühere Legal Alerts, Fragen & Antworten und juristische Artikel finden Sie in der Ressourcenbibliothek auf unserer Website.

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