UW System Transfer Policy

UW System Administrative Policy 135 (SYS 135) University of Wisconsin System Undergraduate Transfer Policy (Formerly ACIS 6.0) legt allgemeine Transferrichtlinien für alle UW System Campus fest. Die wichtigsten Aspekte der Richtlinie sowie weitere allgemeine Informationen zum Transfer sind hier zusammengefasst:

Grundsätze der Unterbringung von UW-Studenten

Die in der Richtlinie festgelegten Grundsätze umfassen:

  • Die akademischen Richtlinien sollten für Studenten, die von einem anderen UW-Campus wechseln, auf die gleiche Weise gelten wie für Studenten, die an demselben UW-Campus bleiben. Zum Beispiel sollten für beide Gruppen von Studierenden dieselben Zulassungsvoraussetzungen für Studiengänge gelten.
  • Ein Kurs, der an einem UW-Campus eine Allgemeinbildungsanforderung (z. B. Geisteswissenschaften) oder eine Anforderung für ethnische Studien erfüllt, sollte an dem UW-Transfercampus als Allgemeinbildungsanforderung oder ethnische Studien gelten.
  • Studierende, die mit einem UW Associate Degree wechseln, haben an ihrem UW-Transfercampus die universitätsweite, College- oder Schul-Allgemeinbildung erfüllt. Wenden Sie sich an einen Berater, wenn Sie zusätzliche, in dieser Richtlinie nicht enthaltene Leistungs-, Hochschul-, Schul- oder Programmanforderungen erfüllen möchten.

Aufenthaltsvoraussetzungen

Die meisten Hochschulen verlangen von allen Studenten, dass sie eine bestimmte Anzahl von Credits „in residence“ an dieser Einrichtung absolvieren, um einen Abschluss zu erhalten. Transferstudenten sind für die Erfüllung solcher Wohnsitzanforderungen verantwortlich.

Transfer von einem UW Branch Campus oder Technical College Campus

UW Branch Campuses:

  • Studenten können Credits in Übereinstimmung mit den Richtlinien der aufnehmenden Institution für Transfer-Credit-Limits übertragen. Die Studierenden sollten sich bei der Institution, an die sie wechseln wollen, über die spezifischen Richtlinien und Verfahren für den Transfer und die Obergrenzen für die Übertragung von Credits informieren.
  • UW System Guaranteed Transfer Admission Program:
    Studierende, die: (1) das Studium an einer UW-Zweiguniversität beginnen, (2) die erforderlichen Credits für den Junior-Status an der gewünschten UW-Universität erwerben und (3) einen Notendurchschnitt von 2,0 haben, wird die Zulassung zur UW-Transfereinrichtung garantiert. Die Studierenden müssen das Formular für die garantierte Zulassung zum Transferprogramm ausfüllen, bevor sie 30 Credits erworben haben. Wenden Sie sich an Ihre Hochschule, um weitere Informationen über das Guaranteed Transfer Admission Program zu erhalten.

Wisconsin Technical College System (WTCS):

  • Studierende können im Allgemeinen bis zu 72 Credits von einer Nicht-Abiturinstitution übertragen. Dazu gehören auch Studienleistungen von Programmen an Wisconsin Technical Colleges. Einige UW-Campus können gegebenenfalls weitere Credits akzeptieren.
  • Kurse aus WTCS-Berufsausbildungsprogrammen mit Associate Degree können von UW-Campus auf zwei Arten akzeptiert werden:
    • Zugelassene WTCS-Allgemeinbildungskurse in den Bereichen Kommunikation, Sozialwissenschaften, Verhaltenswissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften können übertragen werden. Verwenden Sie den Assistenten für die Übertragung von Kursen, um zu erfahren, wie bestimmte Kurse übertragen werden können.
    • In einigen Fällen akzeptieren die UW-Campus berufsbezogene/technische Kurse von WTCS-Programmen für angewandte Associate Degrees. Sie können diese Informationen mit dem Transfer Course Wizard finden.
    • UW und WTCS haben viele Transfer- (oder Artikulations-) Vereinbarungen getroffen, die es WTCS-Studierenden, die in bestimmten Associate Degree-Programmen eingeschrieben sind, erlauben, zusätzliche berufliche Credits zu übertragen. Diese Vereinbarungen finden Sie im Abschnitt Articulation Agreements.

Transfer Credit Appeal Process

Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie eine Leistungsbewertung, aus der hervorgeht, wie die übertragenen Kurse den Kursen an Ihrem neuen Campus entsprechen. Außerdem erhalten Sie eine Abschlussprüfung, aus der hervorgeht, wie Ihre Kurse auf bestimmte Programm- und Abschlussanforderungen angerechnet werden. (Diese Abschlussprüfung kann ein Teil der Leistungsbewertung sein oder ein separates Dokument, das Sie später erhalten.)

Prüfen Sie diese Informationen sehr sorgfältig. Wenn Sie der Meinung sind, dass bei der Anrechnung von Studienleistungen ein Fehler unterlaufen ist, oder wenn Sie der Meinung sind, dass ein Studiengang auf eine bestimmte Anforderung angerechnet werden sollte und dies in der Abschlussprüfung nicht angegeben ist, bitten Sie um eine Überprüfung.

Studierende haben das Recht, gegen die Bewertung von Studienleistungen Widerspruch einzulegen. Der erste Schritt besteht darin, die Person oder Stelle, die die Bewertung vorgenommen hat, zu bitten, diese zu überdenken. Wenn Sie mit der Lösung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind, können Sie einen formellen Einspruch einlegen. Wenden Sie sich an die Person, die für Ihren Campus als Ansprechpartner für Versetzungen aufgeführt ist, um das Beschwerdeverfahren zu besprechen. Das Büro des Vizekanzlers kann Sie auch über die Richtlinien des Campus bezüglich des Wechsels, der Einspruchsverfahren und anderer akademischer Angelegenheiten informieren.

Verantwortlichkeiten der Studierenden

Vorausschau halten

  • Beraten Sie sich bei der Planung Ihrer Kursarbeit in jedem Semester mit den akademischen Beratern sowohl an Ihrem Campus als auch an der geplanten Wechseluniversität.
  • Informieren Sie sich über die Abschlussbedingungen, die Sie erfüllen müssen.
  • Informieren Sie sich über die Zulassungsbedingungen für den Transfercampus und das College oder die Schule und den Studiengang, den Sie besuchen möchten.
  • Bewerben Sie sich frühzeitig! Transferstudenten, die zugelassen wurden und deren Kreditbewertung abgeschlossen ist, können sich zusammen mit den fortbestehenden Studenten für Kurse anmelden.

Formulare rechtzeitig einreichen

  • Transferstudenten müssen einen Zulassungsantrag ausfüllen und Abschriften von allen zuvor besuchten Schulen einreichen. Sofern ein Student nicht von einem UW-Zweigcampus wechselt, ist eine Anmeldegebühr erforderlich.
  • Finanzhilfen werden nicht automatisch auf eine andere Einrichtung übertragen. Studierende, die eine finanzielle Unterstützung beantragen, müssen den Antrag auf staatliche Studienbeihilfe (Free Application for Federal Student Aid, FAFSA) ausfüllen und an die neue Hochschule schicken lassen. Einige Hochschulen verlangen außerdem einen Antrag auf finanzielle Unterstützung und ein Financial Aid Transcript (FAT), aus dem hervorgeht, welche Unterstützung die Studierenden gegebenenfalls an ihrer vorherigen Schule erhalten haben.
  • Wenden Sie sich bezüglich der erforderlichen Formulare und Fristen an die zuständigen Stellen (Zulassung, finanzielle Unterstützung, Unterkunft) an der neuen Hochschule: Transfer-Webseiten und Transfer-Kontakte.
  • Fragen stellen!

Relevante Dokumente für SYS 135

  • UW System Administrative Policy 110 (SYS 110) UW System Guidelines For Articulation Agreements Between UW System Institutions And WTCS Districts (Formerly ACIS 6.2)
  • UW System Administrative Policy 140 (SYS 140) UW System Board of Regents Criteria for Approval of Wisconsin Technical College System Collegiate Transfer Programs (ehemals ACIS 1.2)
  • Board of Regents 7.1
  • Wisconsin Statutes, § 36.11(3b, 3c, 3cm) – Transfer Information System
  • Wisconsin Statutes, § 36.31(2m) – 30-Credit Transfer
  • UW-WTCS Universal Credit Transfer Agreement (UCTA) pdf

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