Bauernmarkt

Schweine- und RindfleischprodukteBearbeiten

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Fleisch auf einem Bauernmarkt in Israel

Auf den Bauernmärkten in den Vereinigten Staaten wird eine breite Palette von Rind- und Schweinefleischprodukten verkauft. Typische Rindfleischprodukte sind Steaks, Rinderhackfleisch, Dörrfleisch und verschiedene Arten von Rindfleischwurst. Typische Schweinefleischprodukte sind Wurst und Speck.

Rind- und Schweinefleischprodukte, die auf Bauernmärkten in den USA verkauft werden, müssen wie alle anderen Rind- und Schweinefleischprodukte, die an die Öffentlichkeit verkauft werden, von Tieren stammen, die in einem staatlich (auf Bundes- oder Landesebene) kontrollierten Schlachthof geschlachtet wurden. Da staatlich geprüfte Schlachthöfe das Schlachtvieh aufkaufen, verfügen viele von ihnen über die Einrichtungen, die Ausrüstung und das Personal, um Fleischprodukte an Vertriebsunternehmen/Großhändler zu liefern. Ähnlich wie bei Restaurants sind solche Vereinbarungen bei Bauernmarktverkäufern beliebt, da sie die mit der Herstellung von Fleischerzeugnissen, die legal an die Öffentlichkeit verkauft werden dürfen, verbundenen Gemeinkosten (Anlagen, Ausrüstung, Wissen, Wartung, Lebensmittelsicherheitsinspektionen usw.) vermeiden können. Wiederverkäufer sind auf Bauernmärkten in der Mehrheit, während der Anteil der Anbieter, die ihre eigenen Fleischprodukte herstellen und verpacken, sehr gering ist. Der Wiederverkauf ermöglicht es den Verkäufern, die Investitions- und Gemeinkosten zu minimieren, indem sie ihre Produkte von einem kommerziellen Schlachthof und/oder Verarbeitungsbetrieb beziehen.

Fleischerzeugnisse auf Bauernmärkten, die von Wiederverkäufern verkauft werden, tragen auf den Etiketten ihrer Fleischprodukte den Hinweis „vertrieben von/verpackt für“ oder einen ähnlichen Hinweis. Umgekehrt werden Fleischerzeugnisse, die auf Bauernmärkten verkauft werden und vom verkaufenden Händler zubereitet und verpackt werden, nicht mit dem Hinweis „vertrieben von/verpackt für“ oder ähnlichem versehen.

Unverarbeitetes FleischBearbeiten

Beispiele für unverarbeitete Rindfleischstücke auf Bauernmärkten in den Vereinigten Staaten
Wiederverkauftes Rindfleisch enthält Angaben zum Vertreiber oder Verpacker.

Beef aus dem eigenen Viehbestand des Verkäufers ist nicht gekennzeichnet.

Unverarbeitete Fleischprodukte (Einzelhandelszuschnitte), die auf Bauernmärkten zu finden sind, können eine staatliche Inspektionslegende sowie ein Etikett mit der Aufschrift „vertrieben von/verpackt für/zubereitet für“ enthalten. Weitere Angaben auf dem Etikett sind Gewicht, Preis und Hinweise zur sicheren Handhabung.

Die amtliche Kontrollkennzeichnung enthält eine Betriebsnummer (EST), die das letzte Unternehmen angibt, das das Produkt verarbeitet/geschlachtet, verpackt und etikettiert hat. Da das Etikett die Angabe „vertrieben von/verpackt für“ enthält, kann das Fleisch vom Viehbestand anderer Landwirte/Ranchers oder eines betrieblichen Futtermittelunternehmens stammen. Das Vorhandensein einer staatlichen Inspektionslegende weist darauf hin, dass das Fleischprodukt nicht vom verkaufenden Verkäufer verarbeitet und verpackt wurde. Fleischerzeugnisse, die vom verkaufenden Verkäufer oder Metzger zubereitet und verpackt wurden, enthalten kein staatliches Siegel und keine Erklärung, die den Verkäufer als Wiederverkäufer/Vertreiber einstuft.

Die Etiketten von Rind- und Schweinefleischprodukten für den Einzelhandel, die aus dem Viehbestand eines Verkäufers/Mästers stammen, enthalten nicht die Erklärung „vertrieben von/verpackt für/zubereitet für“. Beachten Sie, dass das Etikett weiterhin eine offizielle/staatliche Inspektionslegende enthält, die den Betrieb identifiziert, der das Schlachten, Zerlegen, Verpacken und Etikettieren durchgeführt hat, da jedes Produkt, das einen Schlachthof verlässt, um für den menschlichen Verzehr verkauft zu werden, eine staatliche Inspektionslegende aufweisen muss. Ein Etikett ohne die Angabe „vertrieben von/verpackt für“ usw. gibt dem Käufer die Gewissheit, dass das Fleisch zwar nicht vom Verkäufer geschlachtet/verpackt/etc. wurde,

Das Etikett eines Fleischerzeugnisses, das vom verkaufenden Verkäufer verarbeitet und verpackt wurde, enthält weder einen staatlichen Kontrollvermerk noch die Angabe „vertrieben durch/verpackt für“.

Einzelteilstücke von Fleischerzeugnissen, die von einem Verkäufer verkauft werden, der selbst schlachtet, verpackt und etikettiert, enthalten weder einen staatlichen Kontrollvermerk noch die Angabe „vertrieben durch/verpackt für“ auf dem Etikett. In solchen Fällen bezieht der Verkäufer/Metzger den Schlachtkörper oder andere größere Fleischteile von einem staatlich kontrollierten Schlachthof und führt die sekundäre Schlachtung („Verarbeitung“), Verpackung und Etikettierung in seinem eigenen Betrieb durch. Ein amtlicher Prüfvermerk ist auf einer Verpackung von Fleisch, das von einem solchen Verkäufer geschlachtet und verpackt wurde, nicht erforderlich, da es direkt an den Verbraucher verkauft wird.

Verarbeitetes FleischBearbeiten

Beispiele für verarbeitetes Fleisch auf Bauernmärkten in den Vereinigten Staaten
Weiterverkaufte verarbeitete Fleischprodukte unter Eigenmarken zeigen Informationen über den Händler oder Verpacker.

Verarbeitete Fleischprodukte, die vom Verkäufer hergestellt werden, weisen keine Angaben auf.

Die meisten verarbeiteten Fleischprodukte (Wurst, Speck, Hot Dogs, Würstchen, Knabberstangen), die auf Bauernmärkten verkauft werden, sind mit einem Etikett versehen, das die Angabe „vertrieben von/verpackt für/etc.“ sowie eine staatliche Kontrollangabe enthält. Der Hinweis auf die staatliche Kontrolle enthält eine Betriebsnummer (EST #), die den Verarbeitungsbetrieb angibt, der die Produkte hergestellt und verpackt hat; ähnlich wie bei einer Wurst- oder Speckpackung, die in Supermärkten verkauft wird. Ein verarbeitetes Fleischprodukt, das auf einem Bauernmarkt verkauft wird und keinen Vermerk „vertrieben von/abgepackt für/etc.“ und keine staatliche Kontrolllegende enthält, ist ein Produkt, das vom Verkäufer hergestellt und verpackt wurde. Es gibt auch Anbieter, die verarbeitete Fleischerzeugnisse verkaufen, die einen staatlichen Prüfvermerk ohne die Angabe „vertrieben von/verpackt für/etc.“ enthalten; solche Anbieter verkaufen Co-Pack-Produkte, bei denen der Hersteller/Produzent das Produkt nach dem Rezept des Anbieters zubereitet und verpackt.

ResellerEdit

Großhandelsprodukte aus verarbeitetem Fleisch, die auf Bauernmärkten weiterverkauft werden, sind als „Eigenmarkenprodukte“ bekannt. Solche Produkte enthalten die Angabe „vertrieben von/abgepackt für/etc.“ sowie eine staatliche Kontrolllegende mit einer Nummer, die den Hersteller des Produkts identifiziert. Die Zahl der Kritiker von Eigenmarkenprodukten nimmt zu, da sich die Verbraucher der schlechten Praktiken bewusst werden, die häufig von den Herstellern der Produkte angewandt werden.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass man auf Bauernmärkten Händler/Wiederverkäufer von verarbeiteten Fleischprodukten findet, da Großhandelsprodukte es den Verkäufern ermöglichen, ihre Investitionen zu minimieren, indem sie nicht für die Gemeinkosten (Wissen, Fähigkeiten, Ausrüstung, Vorräte, Wartung, Lebensmittelsicherheitsinspektionen, Verpackung, Etikettierung usw.) aufkommen müssen, die für die Herstellung ihrer eigenen Produkte erforderlich sind. Eine Großhandelspackung mit verarbeitetem Fleisch ist mit einem Etikett versehen, das eine staatliche Kontrolllegende enthält. Auf dem Etikett befindet sich in der Regel eine Betriebsnummer (EST #), die den Verarbeitungsbetrieb angibt, der das Produkt hergestellt und verpackt hat. Außerdem enthält die Verpackung einen Satz wie „distributed by: Steve’s Family Meat Company“ oder „verpackt/zubereitet für Steve’s Family Meat Company“ irgendwo auf dem Etikett. Sowohl der Erzeuger (identifiziert durch die EST.-Nr. in der Inspektionslegende) als auch der Vertreiber/Wiederverkäufer (z. B. Steve’s Family Meat Company) werden auf dem Etikett angegeben.

Unabhängiger VerarbeiterBearbeiten

Ein Produktetikett eines Bauernmarkthändlers, der sein eigenes Produkt herstellt und verpackt, enthält keine Angabe wie „vertrieben von/verpackt für/etc.“, und es hat keine staatliche Inspektionslegende, da seine Produkte direkt an den Verbraucher verkauft werden. Das Etikett des produzierenden Verkäufers enthält folgende Informationen:

  • Name des Unternehmens
  • Adresse
  • Produktname
  • Inhaltsstoffe
  • Datumscode
  • Hinweise zur sicheren Handhabung

Es enthält keine Legende oder ein Siegel der staatlichen Kontrolle.

Obst und GemüseBearbeiten

Nektarinen auf einem örtlichen Bauernmarkt

Paprika auf einem Bauernmarkt in Minneapolis, Minnesota, Vereinigte Staaten.

In der Regel werden die Produkte und Früchte auf Bauernmärkten in einer geografischen Region angebaut, die von der Marktleitung als lokal angesehen wird. Der Begriff „lokal“ wird vom Bauernmarkt definiert und steht in der Regel für Produkte, die innerhalb eines bestimmten Radius, gemessen in Meilen oder Kilometern, angebaut werden. Viele Bauernmärkte geben an, dass sie „reine Erzeugermärkte“ sind und dass ihre Verkäufer alle verkauften Produkte selbst anbauen. Einige Bauernmärkte verwenden den Begriff „nur Erzeuger“ nicht und erlauben den Wiederverkauf von Gemüse, Obst und anderen Lebensmitteln.

Einige Bauernmärkte erlauben den Verkäufern den Wiederverkauf von Gemüse und Obst, wenn diese aufgrund der Jahreszeit nicht vor Ort erhältlich sind. Gemüse, Obst, Fleisch und andere Produkte, die auf Bauernmärkten weiterverkauft werden, sind für die Verkäufer über Lebensmittelhändler erhältlich. Dies ist eine gängige Praxis, die es den Verbrauchern ermöglicht, Obst und Gemüse zu kaufen, das zu bestimmten Zeiten des Jahres nicht erhältlich ist. Auf vielen Märkten sind die weiterverkauften Produkte fester Bestandteil des Inventars der Verkäufer.

Es gibt vier Themenbereiche, auf die die Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln direkt vom Erzeuger achten:

  • Sortenname
  • Ob das Produkt gerade Saison hat
  • Überprüfbarkeit der Herkunft des Lebensmittels
  • Ob Produkte einen PLU-Aufkleber (Price Look-up Code) haben

Alle Gemüse- und Obstsorten haben eindeutige Namen, die sie von allen anderen unterscheiden, egal ob sie für den kommerziellen Gebrauch, für den Hausgarten oder als Erbstück bestimmt sind. Die neueren kommerziellen Sorten sind in der Regel durch eine Nummer oder eine alphanumerische Zeichenfolge gekennzeichnet. Die Angestellten der Verkäufer kennen die Sortennamen der von ihnen verkauften Produkte nicht immer, aber sie können von ihrem Arbeitgeber (Erzeuger) eine Liste erhalten. Es gibt Verkäufer, die gegen die Regeln verstoßen, indem sie Produkte auf reinen Erzeugermärkten weiterverkaufen.

Molkerei-, Geflügel- und andere ProdukteBearbeiten

Abhängig von den Bauernmärkten ist eine große Vielfalt an Produkten erhältlich. Geflügel, Lamm, Ziege, Eier, Milch, Sahne, Eiscreme, Butter, Käse, Honig, Sirup, Marmeladen, Gelees, Soßen, Pilze, Blumen, Wolle, Wein, Bier, Brot und Gebäck sind einige Beispiele für Produkte, die auf Bauernmärkten verkauft werden. Auf vielen Bauernmärkten können die Verkäufer verzehrfertige Lebensmittel und Getränke zubereiten und verkaufen.

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