H1B-Visum und Einwanderungsrecht Rechtsanwalt Ajay K. Arora

Firmenprofil

Die Anwaltskanzlei von Ajay K. Arora widmet sich dem Arbeits- und familienbasierten Einwanderungsrecht. Wir vertreten Unternehmen und Einzelpersonen in den gesamten Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit Anträgen auf Arbeits- und Familienvisa und deren Beantragung. Zu den repräsentativen Angelegenheiten gehören H-1B-Visa, Arbeitsbescheinigungen (PERM), Befreiungen von nationalen Interessen und EB-1- bis EB-3-Anträge (I-140-Anträge), Statusanpassung (I-485-Anträge), Änderung oder Verlängerung des Status, L-1-Visa, O-1-Visa, Familien-, Heirats- und Verlobungssponsoring, Einbürgerung, Fragen der Einhaltung der Arbeitgebervorschriften usw. Zu den damit verbundenen Fachkenntnissen gehören die Verlängerung oder Änderung des Status für Besuchervisa (B-1 oder B-2), Studentenvisa (F-1), die Einreise von Familienangehörigen in die USA und die konsularische Bearbeitung.

Einwanderungsrecht & Gebühren

Unsere US-Einwanderungspraxis ist in Nichteinwanderungsvisa und Einwanderungsvisa unterteilt. Klicken Sie hier, um die Gebührentabelle zu sehen. Ein Visum wird von der US-Regierung über ihre Botschaften und Konsulate auf der ganzen Welt ausgestellt und ermöglicht dem Empfänger die vorübergehende oder dauerhafte Einreise in die USA. Wir werden beide Arten von Visa erläutern, da häufig eine Person mit einem Nichteinwanderungsvisum einreist und anschließend das Nichteinwanderungsvisum in ein Einwanderungsvisum „umwandelt“, indem sie einen Antrag auf Anpassung des Status in den USA stellt. Der Wechsel von einer Nichteinwanderungsvisum-Kategorie in eine andere Nichteinwanderungsvisum-Kategorie ist ein „Statuswechsel“.

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